15. Oktober 2020 / Aktuelles aus der Stadt

82 weitere positive Testergebnisse – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 60,0

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Am Donnerstag, 15.Oktober 2020, sind 82 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den neuen Fällen sind 18 aus neun familiären Zusammenhängen. Weitere vier Fälle sind Reiserückkehr*innen aus Risikogebieten. Die anderen 60 Fälle sind einzelnen, voneinander unabhängigen, Personen zuzuordnen.

Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 60,0 betragen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Angesichts des hohen Inzidenz-Wertes arbeitet die Stadt an einer neuen Allgemeinverfügung, die neue Maßnahmen und Regeln vorsieht:

  • Bei privaten Festen außerhalb der eigenen Wohnung sind nur noch maximal 25 Personen erlaubt (zuvor 50).
  • Beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen Feierlichkeiten außerhalb der eigenen Wohnung, wenn mehr als 10 Personen (zuvor 25) eingeladen sind.
  • Im öffentlichen Raum sind Gruppen-Ansammlungen nur noch mit maximal 5 Personen als Gruppe zulässig.
  • Die Besucher*innenzahl bei Veranstaltungen wird weiter beschränkt auf 20 Prozent der normalen Kapazität.
  • Zwischen 23:00 und 6:00 Uhr wird eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Im gleichen Zeitfenster greift ein Alkoholverkaufsverbot.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wird ausgedehnt. Neben Westen- und Ostenhellweg kommen im Innenstadtbereich auch Brückstraße, Münsterstraße und Nordmarkt mit hinzu. Auch in den Einkaufsstraßen in den Stadtbezirkszentren (z.B. Hörde, Hombruch) wird die Maskenpflicht eingeführt – hier nur zwischen 9:30 und 18:30 Uhr.

Die Maßnahmen gelten direkt nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in den amtlichen "Dortmunder Bekanntmachungen" – voraussichtlich ab Freitagmorgen, 16. Oktober. Das Ziel der Maßnahmen ist es möglichst schnell wieder unter Inzidenz-Wert von 50 und im Anschluss auch unter 35 zu kommen.

Schilder verweisen auf die Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Rund 1.000 Schilder für 500 Standorte hat die Verwaltung bestellt. Sie werden nach und nach an den Zugängen zu den Fußgängerzonen aufgestellt, um auf die Pflicht hinweisen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die ersten Exemplare werden bereits am Freitag aufgestellt. Die Pflicht, sich mit dem Mund-Nasen-Schutz zu bedecken, gilt allerdings auch ohne, dass Schilder extra auf sie aufmerksam machen.

Absage mehrerer Märkte und verkaufsoffener Sonntage am 8. November
Am Mittwoch ist in Hombruch entschieden worden, dass der Martini- und Bauernmarkt am 8. November 2020 unter dem Eindruck der aktuellen Situation nicht stattfinden kann. Damit kann auch der geplante verkaufsoffene Sonntag im Stadtbezirk nicht stattfinden, denn die Sonntagsöffnung muss in direkter Verbindung mit einem Volksfest bzw. einer Traditionsveranstaltung stehen. Eine gleichlautende Entscheidung wurde bereits am Montag, den 12. Oktober in Mengede für den Martinstag (auch am 8. November) und in Lütgendortmund am Freitag, 9. Oktober für den Martinsmarkt (ebenfalls für den 8. November angesetzt) getroffen. Auch dort müssen die verkaufsoffenen Sonntage daher ersatzlos entfallen. Der Hansemarkt am 8. November 2020 steht jedoch nach wie vor auf dem Veranstaltungsplan. Weitere Absagen von Veranstaltungen in den kommenden Tagen und Wochen sind nicht auszuschließen.

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