20. November 2018 / Aktuelles aus der Stadt

Bei Schneefall: Für freie Gehwege sind die Anlieger zuständing.

240 EDG-Mitarbeiter sorgen im Winter für freie Straßen

Bei Schneefall: Für freie Gehwege sind die Anlieger zuständing.

Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ist gut gerüstet für den Winter:
5.000 Tonnen Salz, 1.000 Tonnen Eifellava und 55.000 Liter Salzsole gehören zum Vorrat. Bei Schneefall und Glätte sorgen rund 240 Mitarbeiter für freie Straßen.
Für freie Gehwege sind die Anlieger zuständing, erinnert die Stadt.

Insgesamt ist die EDG mit 40 Räum- und Streufahrzeugen sowie 28 Kolonnenwagen im Einsatz. Allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund können jedoch die Räum- und Streufahrzeuge bei starkem und anhaltendem Schneefall nicht überall sofort im Einsatz sein.

Die EDG kümmert sich neben den Fahrbahnen der Straße zusätzlich um rund 3.756 Überwegepunkte, wie Ampelbereiche und Übergänge. Hier streuen die EDG-Mitarbeiter ebenfalls aus ökologischen Gründen kein Salz, sondern abstumpfend wirkende Eifellava.

Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 101 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Die Strecke wird mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt.

Räumung von Gehwegen in Verantwortung der Anlieger.
Auch die Dortmunder tragen ihren Teil für sichere Straßen bei. Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist die Winterwartung auf Gehwegen auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht ist also der Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder der Mieter zuständig. Das Ordnungsamt appelliert an alle Eigentümer, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen.

Grundsätzlich ist in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Gehwegen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen und mit abstumpfenden Stoffen (wie Streusalz) zu bestreuen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

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