Unstimmigkeiten bei den Betriebsratswahlen der Seniorenheime Dortmund
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Dortmund zeigt sich besorgt über die Anfechtung der Betriebsratswahl bei den Seniorenheimen Dortmund (SHDO) durch die Geschäftsführung. Laut AfA werfen die Vorgänge erhebliche Fragen zum Umgang mit Mitbestimmung und tariflichen Vereinbarungen auf.
Historie der Vorgänge
Im Februar konnten sich die Tarifkommission und der Arbeitgeber auf einen Tarifvertrag einigen, der u.a. die Wahl von drei Betriebsräten vorsah. Damit im Einklang leitete der bestehende Betriebsrat Anfang März die Wahlverfahren ein und benannte die Wahlvorstände. Der ausgehandelte Tarifvertrag wurde dementsprechend an ver.di übermittelt.
Die Anfechtung der Betriebsratswahl
Die Geschäftsführung hat derweil die Betriebsratswahl angefochten. Als Begründung wurde angegeben, dass der unterschriebene Tarifvertrag erst Mitte Mai eingegangen sei. Die AfA Dortmund betrachtet diese Maßnahme als nicht angemessen und kontraproduktiv zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie betont, dass mögliche Verzögerungen in den internen Abläufen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen dürfen.
Die Auswirkungen der Anfechtung
Die Anfechtung der Wahl ist aus Sicht der AfA Dortmund ein schwerwiegender Angriff auf die Mitbestimmung und beispiellos bei einer städtischen Gesellschaft in Dortmund. Die AfA erwartet von kommunalen Unternehmen eine klare Vorbildfunktion im Umgang mit den demokratischen Rechten der Mitarbeitenden.
Forderungen der AfA Dortmund
Die AfA Dortmund fordert die Geschäftsführung der SHDO auf, die tarifliche Einigung anzuerkennen, den Tarifvertrag zu unterschreiben und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmenden zu respektieren. Gleichzeitig erklärt die AfA ihre volle Solidarität mit den Wahlvorständen und den Beschäftigten der SHDO.


