19. August 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Alle Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Rund 415.000 Dortmunder sind wahlberechtigt

Die rund 415.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am Sonntag, 26. September 2021 aufgerufen, zwei Stimmen bei der Bundestagswahl abzugeben. Gewählt wird in den zwei Dortmunder Wahlkreisen 142 Dortmund I und 143 Dortmund II. Zum Wahlkreis 142 gehören die Stadtbezirke Hombruch, Huckarde, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Lütgendortmund und Mengede. Zum Wahlkreis 143 gehören die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Eving, Innenstadt-Nord, Hörde, Scharnhorst.

Was wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Jeder wahlberechtigten Person stehen zwei Stimmen – Erst- und Zweitstimme – zur Verfügung. Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Bundestages direkt in den 299 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 598 Sitzen insgesamt ausgegangen. Wer tritt in den Dortmunder Wahlkreisen an (Erststimme)? Die Direktkandidat*innen werden mit der Erststimme auf der linken Seite des Stimmzettels gewählt.

Für den Wahlkreis 142 Dortmund I wurden die folgenden Kandidat*innen zugelassen:
(Die Reihenfolge richtet sich nach der Position auf dem Stimmzettel)

Für den Wahlkreis 143 Dortmund II wurden die folgenden Kandidat*innen zugelassen:
(Die Reihenfolge richtet sich nach der Position auf dem Stimmzettel)


Wie den aufgeführten Listen entnommen werden kann, treten nicht alle Parteien in allen Wahlkreisen an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Parteien nicht für alle Wahlkreise einen Kreiswahlvorschlag einreichten.

Welche Parteien können mit der Zweitstimme gewählt werden?
Die zur Wahl stehenden Landeslisten der Parteien, die mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) gewählt werden können, sind landesweit in Nordrhein-Westfalen für alle Gemeinden identisch. Bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 können die folgenden 27 Parteien gewählt werden:
(Die Nummerierung entspricht dem Platz auf dem Stimmzettel) 

Wer ist zur Bundestagswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am Sonntag, 26. September 2021,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes besitzt und
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit dem 26. Juni 2021 in Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen den Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine
  • Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Weitere Informationen enthält der Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

Wahlbenachrichtigung
Für die am Sonntag, 26. September 2021, stattfindende Bundestagswahl werden ab Montag, 23. August 2021, Wahlbenachrichtigungen versandt. Wie schon bei den vergangenen Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen in einem Umschlag an alle Wahlberechtigten versandt. Wer bis zum 05. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer 0231 50 - 1 09 31 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.

Wo kann gewählt werden?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in 386 Wahlbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum seines Wahlbezirks auch nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis wählen.

Wie geht das mit der "Briefwahl"?
Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.

Briefwahlantrag-Online
Ab dem 20. August 2021 steht auf wahlen.dortmund.de der "Briefwahlantrag-Online" zur Verfügung. Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Persönliche Beantragung / Briefwahlbüro mit neuer Adresse
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Dortmunder Briefwahlbüro tun. Das Briefwahlbüro ist nicht mehr im Rathaus am Friedensplatz eingerichtet. Ab dem 17. August 2021 ist das Briefwahlbüro im Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Antrag auf der Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Zusendung des Antrags an das Kommunale Wahlbüro kann in einem handelsüblichen Umschlag vorgenommen werden, der ausreichend zu frankieren ist. Bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und die Bearbeitungszeiten länger dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können. Die Bürgerdienste empfehlen daher, mit der Wahlbenachrichtigung den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.

Briefwahlantrag mit dem Formular zum Ausdrucken
Wenn Sie noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen wollen, nutzen Sie das Antragsformular, welches Sie im Internet unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt Briefwahlantrag) finden. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, müssen es dann allerdings ausdrucken und unterschreiben. Senden Sie es dann per Post an die angegebene Adresse oder eingescannt per Mail an wahlen@stadtdo.de.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Es besteht bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für die persönliche Beantragung ist das Briefwahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 18.00 Uhr geöffnet. Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen sollte jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 22. September 2021 wird daher empfohlen, die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro, Königswahl 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 22. September die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen. Nach dem 24. September 2021 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird.

Wahlhelfer*innen
Für die Abwicklung der Bundestagswahl 2021 kommen in den 386 Wahlräumen und den 183 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie zur Kommunalwahl 2020 in den Westfalenhallen ausgezählt. Das Kommunale Wahlbüro freut sich in diesem Jahr über zahlreiche freiwillige Meldungen, sodass aktuell ein guter Stand für die Besetzung der Dortmunder Wahlräume und Briefwahlbezirke erreicht ist. Wer sich noch freiwillig als Wahlhelfer*in melden möchte, kann dies über das Anmeldeformular unter wahlen.dortmund.de (Unterpunkt 'Wahlhelfer*in werden') tun. Ein Einsatz kann nicht garantiert werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie wird sich die Briefwahlbeteiligung deutlich erhöhen. Nach aktueller Planung wird mit einer Steigerung der Briefwahlanträge auf 150.000 bis 180.000 gerechnet. Dadurch erhöht sich die Zahl der Briefwahlvorstände im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 von 143 auf nun 183. Zum Schutz der Wähler*innen und Wahlhelfer*innen sind umfangreiche Hygiene- bzw. Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen:

  • Desinfektionsmittel für den Wahlvorstand und die Wähler*innen
  • Flächendesinfektionsmittel und Vliestücher zur Oberflächendesinfektion
  • Mund-Nasen-Bedeckungen für die Wahlvorstände
  • Einmalhandschuhe für die Wahlvorstände
  • Nies- und Spuckschutzwände in jedem Wahlraum
  • Begrenzung der im Wahlraum gleichzeitig anwesenden Personen
  • Ordnungsdienst zur Steuerung des Zutritts um gegenläufige Laufwege zu vermeiden und der auch bei eventueller Schlangenbildung die Einhaltung der Mindestabstände überwacht

Für die Stimmabgabe in den Wahlräumen ist es zur Vermeidung einer Infektion geboten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Aus diesem Grund sollten die Wähler*innen auch einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitbringen. Sollte jemand seinen Stift vergessen, stehen auch desinfizierte Stifte zur Verfügung.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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