1. August 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Alte Reifen im Stadtgebiet illegal entsorgt – Stadt Dortmund bittet Bürger*innen um Hinweise

Hinweise an das Umweltamt erbeten

An mehreren Stellen im Stadtgebiet (Brackel, Marten, Berghofen, Groppenbruch) wurden in den letzten Wochen teilweise große Mengen an Altreifen illegal in die Landschaft entsorgt. Die Stadt hat ihre Bemühungen verstärkt, diejenigen zu ermitteln, die für die Ablagerungen verantwortlich sind. Das Umweltamt bittet hierzu auch um Mithilfe aus der Bevölkerung. 

Das Thema Altreifen beschäftigt derzeit verstärkt die EDG Entsorgung Dortmund GmbH und das Umweltamt. An mehreren Stellen im Stadtgebiet (Brackel, Marten, Berghofen, Groppenbruch) wurden in den letzten Wochen teilweise große Mengen an Altreifen illegal in die Landschaft entsorgt. Erst am Freitag, 31. Juli 2020, wurden erneut rund 40 Reifen in Husen gefunden. Bei diesem Fund wurden zusätzlich Fässer und Kanister mit bislang noch unbekannten Flüssigkeiten gefunden, die zum Teil ausgelaufen sind.

Große Belastung für die Umwelt
Oft waren es in den vergangenen Wochen ganze LKW-Ladungen mit bis zu 60 Reifen, die verbotswidrig an wenig frequentierten abgelegenen Wegen und Parkplätzen abgelegt wurden – für die Umwelt eine große Belastung. Dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder womöglich auch um eine Straftat handelt, sollte mittlerweile bekannt sein.

Unerlaubte Abfallbeseitigung ist mit Bußgeld belegt
Erst im vergangenen Jahr hat das Land Nordrhein-Westfalen den Bußgeldrahmen für abfallrechtliche Vergehen erweitert. Die unerlaubte Abfallbeseitigung von Reifen wird in Dortmund mit einem Bußgeld in Höhe ab 500 Euro geahndet. Bei großen Mengen oder im Wiederholungsfall sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Die Stadt hat ihre Bemühungen verstärkt, diejenigen zu ermitteln, die für die Ablagerungen verantwortlich sind.

Hinweise an das Umweltamt erbeten
Das Umweltamt bittet hierzu auch um Mithilfe aus der Bevölkerung. Wer Hinweise insbesondere auf illegale "Reifenentsorger" geben kann, zum Beispiel in Form von Kfz-Kennzeichen, wird gebeten, sich an das Umweltamt zu wenden.

Ist eine mögliche strafrechtliche Relevanz erkennbar, wird das Umweltamt auch die für Umweltdelikte zuständige Stelle der Strafverfolgungsbehörde informieren. Der einfachste Kontaktweg läuft über E-Mail an umweltamt@stadtdo.de.

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