26. Januar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Appell an Geflügelhalter*innen: Hygienemaßnahmen wegen Vogelgrippe unbedingt einhalten

Nun zählt das Engagement von Geflügelhalter*innen

Nun zählt das Engagement von Geflügelhalter*innen: Um Ausbrüche und die Weiterverbreitung der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) zu verhindern, hoffen Verbände und Co. auf die Mithilfe von Besitzer*innen von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen. Bei Fragen steht das Veterinäramt zur Seite.

Das Umweltministerium, die Landwirtschaftsverbände, der Städte- und Landkreistag, Geflügelwirtschafts- und Rassegeflügelzuchtverbände, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau und die Tierärzteschaft NRW setzen auf das freiwillige Engagement von Geflügelhalter*innen: In einer gemeinsamen Erklärung von Mitte Januar informieren sie über erweiterte Vorbeugemaßnahmen gegen Ausbrüche und die Weiterverbreitung der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) und fordern etwa zu Hygienemaßnahmen auf.

Die Erklärung soll bis Ende März 2022 gelten. Eine Auswertung soll Mitte Februar stattfinden, je nachdem ist eventuell mit weiteren Maßnahmen wie der Anordnung einer Stallpflicht zu rechnen.

In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein: 

  • Das Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. (Tränke, Fütterung)
  • Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucher*innen-Kontakt, insbesondere durch Jäger*innen, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.
  • Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.
  • Geflügelhaltung in geschlossenen Ställen ist am sichersten.
  • Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.
  • Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.

Was tun bei Tierverlusten?
Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung sind sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen. Weitere Informationen sind beim Dortmunder Ordnungsamt unter Veterinärwesen und Tierseuchenbekämpfung online abrufbar. Tierhalter und -züchter können sich bei Fragen auch telefonisch direkt an das Veterinäramt wenden - unter 0231 50-23970.

Schwerste Epidemie zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021
Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen.

In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch benachbarte Kreise im übrigen Westfalen und am Niederrhein. In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern.

In Dortmund ist seit dem beschriebenen Zeitraum und bisher weder bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, etc.) noch bei Wildvögeln die Vogelgrippe nachgewiesen worden.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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