15. Mai 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Aufstallungspflicht für Geflügel in Dortmund wird ab 17. Mai aufgehoben

Geflügelpest - Lage in Westfalen hat sich günstig entwickelt

Nach mehreren Wochen mit Aufstallungspflicht für Geflügel passt die Stadt Dortmund ihre Regelungen nun an: Ab Montag, 17. Mai, gilt die Auflage nicht mehr - die Lage in Westfalen hat sich günstig entwickelt.

Nach dem Erlass des Landesumweltministeriums am Freitag, 14. Mai, wird in der Stadt Dortmund die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Den Angaben zufolge ist in Nordrhein-Westfalen seit dem 14. April 2021 kein Fall von klassischer Geflügelpest (Vogelgrippe) mehr aufgetreten. Zudem gab es nur wenige Nachweise von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Ebenso schätzt das Friedrich Löffler-Institut die Gefahr der Vogelgrippe aktuell unter anderem wegen der steigenden Temperaturen nur noch als mäßig ein.

Daher wird die Aufstallungspflicht für Geflügel ab Montag, 17. Mai, in den betroffenen Regierungsbezirken Westfalens aufgehoben, was auch für das Stadtgebiet Dortmund gilt.

Ende April hatte das Veterinärwesen des Ordnungsamtes noch einmal an alle Betroffenen appelliert, ihr Geflügel im geschlossenen Stall unterzubringen. Konkret ging es um Halter*innen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen, die ausschließlich in geschlossenen Ställen untergebracht werden sollten.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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