25. Mai 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Bei Inzidenz unter 100: Ab 27. Mai kommen Lockerungen in Gastronomie, Sport, Freizeit und Co.

Die Stadt Dortmund gibt einen Überblick, welche Bereiche die Lockerungen betreffen

Bei stabiler bzw. sinkender Inzidenz könnte ab Donnerstag, 27. Mai, das Ende der "Notbremse" eintreffen. Damit würden die bundeseinheitlichen Einschränkungen wegfallen und wieder die Regelungen des Landes gelten. Die Stadt Dortmund gibt einen Überblick, welche Bereiche die Lockerungen betreffen.

Bisher gelten in Dortmund nach wie vor die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Bleibt der Inzidenzwert unter 100, gilt für Dortmund ab dem 27. Mai wieder die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Lockerungen werden insbesondere in folgenden Bereichen spürbar werden:

Treffen von zwei Haushalten bis max. fünf Personen erlaubt
Die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr entfällt.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.
Im öffentlichen Raum (außerhalb von Wohnungen und befriedeten Besitztümern) ist das Zusammentreffen von Personen des eigenen Hausstandes mit mehreren Personen aus einem andern Hausstand bis insgesamt maximal fünf Personen wieder zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – nur als ein Hausstand.

Außengastronomie öffnet für Getestete, Geimpfte und Genesene
Die Außengastronomie darf für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zuzuweisen. Die Mindestabstände für das Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum gelten auch hier. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang für einen evt. notwendigen Zugriff des Gesundheitsamtes aufbewahrt werden. Die Erleichterung gilt auch für die beliebten gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt.

Unter besonderen Voraussetzungen, z.B. im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmer*innen in Innenräumen erfolgen.

Einkaufen ohne Termin - Testpflicht bleibt
Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung. Die Testpflicht bleibt, gilt aber nicht für Geimpfte und Genesene. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 Quadratmeter auf eine Person pro 20 Quadratmeter gelockert.

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/ Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht/nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Erleichterungen für Sport auf Außenanlagen
Beim Sport gibt es Erleichterungen für alles, was unter freiem Himmel stattfindet.

Der Kontaktsport auf Außensportanlagen ist nun möglich für:

  • beliebig viele Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person eines anderen Hausstandes und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahre,
    fünf Personen aus zwei Hausständen plus beliebig viele Kinder bis 14 Jahre,
  • Trainingsgruppen aus bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre plus zwei Übungsleiter.
  • Einzelne Trainingsgruppen dürfen sich dabei nicht vermischen. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt. Genesene und geimpfte Personen zählen in den oben genannten Rechnungen nicht mit.

Der kontaktlose Sport auf Außensportanlagen ist möglich für 20 Personen ohne Altersbeschränkung einschließlich Übungsleiter. Auch hier zählen Genesene und Geimpfte nicht mit.

Leistungs- und Berufssport sind wie gehabt weiterhin möglich.

Sport mit Zuschauer*innen wieder möglich - Ausnahme Bundesliga
Zuschauer*innen haben wieder Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Die Auslastung ist auf 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens aber 500 geimpfte, getestete oder genesene Personen begrenzt. Es herrscht Sitzplatzpflicht, die Kontaktdaten der Zuschauer*innen müssen sitzplatzscharf erfasst werden. Eine Einschränkung gibt es für Wettbewerbe in länderübergreifenden Profiligen (z.B. der Ligabetrieb des BVB): Hier dürfen Zuschauer*innen nicht zugelassen werden.

Freibäder dürfen für Sportschwimmen öffnen
Die Hallenbäder bleiben für öffentliches Schwimmen weiter geschlossen. Ausgenommen sind der Schul- und Leistungssport sowie berufsbezogene Schwimmprüfungen. Schwimmunterricht für bis zu fünf Kinder ist ebenfalls erlaubt.

Freibäder können fürs Sportschwimmen (im Verein) sowie Schwimmunterricht für bis zu 20 Kinder öffnen. Dabei gilt eine Begrenzung auf 12 Personen pro Bahn bei einem 25-Meter-Becken bzw. auf 24 Personen pro Bahn bei einem 50-Meter-Becken. Die Liegewiesen bleiben geschlossen.

Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021 per Ratsbeschluss geschlossen. Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50. Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.

Events im Freien mit max. 500 belegten Sitzplätzen
Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit sind Konzerte und Aufführungen im Freien wieder möglich. Ähnlich wie beim Sport gilt auch hier eine Obergrenze von 500 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauer*innen auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.

Städtische Museen öffnen ab 1. Juni
Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher*innen öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Die städtischen Museen werden ab Dienstag, 1. Juni, ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher*innen vorab ein Zeitfenster buchen (Infos/Tickets: www.dortmunder-museen.de). Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark. Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird voraussichtlich erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung "Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall" wieder öffnen.

Lockerungen bei Freizeitangeboten
Zoo-Besucher*innen benötigen keinen negativen Corona-Test mehr. Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder für eine beschränkte Personenanzahl wieder geöffnet.

Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum "mondo mio!" wieder. Das AGARD Naturschutzhaus und das Regenbogenhaus nehmen ihr Outdoor-Programm wieder auf. Im Park wird es für max. 500 Personen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, wieder Veranstaltungen geben.

Das Wilhelm Hansmann Haus und die städtischen Seniorenbegegnungszentren werden ab dem 31. Mai wieder öffnen und coronakonforme Programme anbieten.

Präsenzunterricht ab 31. Mai
Bis zum 31. Mai findet weiterhin Wechselunterricht statt. Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab dem 31. Mai alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiter. Die Ganztagsbetreuung kann dann ebenfalls ab dem 31. Mai wieder starten. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Schulmensen, Bistros und Kioske dürfen wieder öffnen. Der Sportunterricht kann ab 31. Mai und bei stabiler Inzidenz unter 100 wieder in vollem Umfang erteilt werden, allerdings im Freien. Nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter kann davon abgewichen werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Die Tagesbetreuung für Kinder läuft bereits seit dem 17. Mai und auch weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, die Kinder werden in den Kitas weiterhin in getrennten Gruppen betreut, und die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert.

Jugendfreizeitstätten öffnen mit Einschränkungen
Die Jugendfreizeitstätten ermöglichen Kindern und Jugendlichen weiterhin Indoor-Angebote für höchstens fünf junge Menschen bis einschließlich 18 Jahre, Outdoor-Angebote für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis einschließlich 18 Jahre, digitale Angebote sowie Kreativangebote zum Mitnehmen. Im Keuninghaus hat der Kinder- und Jugendbereich bereits wieder mit Einschränkungen geöffnet. Mit Open-Air-Konzerten und Ausstellungen startet dort demnächst auch das Kulturprogramm wieder.

Regelungen für Beerdigungen
Bei Beerdigungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl auf 30. Hier gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen, die Mindestabstände dürfen allerdings von nahen Angehörigen unterschritten werden, sofern die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Der sog. "Beerdigungskaffee" ist noch nicht wieder möglich. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden, im Freien ab 25 Personen eine Alltagsmaske. Es empfiehlt sich, bei der Friedhofsverwaltung nachzufragen, ob im Rahmen des Hausrechts weitergehende Einschränkungen gelten.

Bei Fragen zu Regelungen bei standesamtlichen Trauungen können sich Brautpaare direkt beim Standesamt informieren.

Nach der CoronaSchVo des Landes NRW gilt zudem: Sofern ein Corona-Test Voraussetzung für die Nutzung eines Angebotes ist (gilt für Gastronomie genauso wie für Handel und Dienstleistungen), darf dieser künftig 48 statt bisher 24 Stunden alt sein.

Weitere Lockerungen erst bei stetiger Inzidenz unter 50
Weitere Lockerungen wird es erst geben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz nachhaltig unter 50 gefallen ist: Zusammenkünfte sind dann wieder mit max. zehn Personen aus drei Haushalten möglich, die Innengastronomie öffnet, die Liegewiesen der Freibäder dürfen genutzt werden und Sport in Innenräumen wird möglich. Auch Zuschauer*innen können dann wieder Innenräume von Sportstätten betreten. Theater, Kinos und Konzerthäuser öffnen für Getestete, Geimpfte und Genesene, im Handel entfällt die Testpflicht vollständig, Trödel- und Spezialmärkte sind unter Auflagen möglich, ebenso private Feiern mit 100 Gästen im Freien und 50 Gästen in geschlossenen Räumen.

Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg und es gilt, alle Anstrengungen zu bündeln, um das weitere Absinken der Infektionszahlen sicherzustellen, damit es ein schöner Sommer 2021 werden kann.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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