14. Januar 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Deutlicher Anstieg der Mieten in Dortmund!

Neuer Mietspiegel ab 1. Januar 2019

Deutlicher Anstieg der Mieten in Dortmund!

Der Dortmunder Mietspiegel wurde neu aufgestellt und gilt als sogenannter qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch. Er tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren - bis zum 31.12.2020.

Die Neuaufstellung des Dortmunder Mietspiegels erfolgte durch den Arbeitskreis Mietspiegel. In dem Arbeitskreis haben sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, des Haus & Grund Dortmund e.V., des Mietervereines Dortmund und Umgebung e.V., des DMB Mieterbund Dortmund e.V – Mieterschutz -, des Amtes für Wohnen der Stadt Dortmund und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund zusammengeschlossen. Der Aufstellungsprozess wurde von dem vom Arbeitskreis Mietspiegel beauftragten Institut InWIS Forschung & Beratung GmbH begleitet.

Die Datenbasis des neu erstellten Mietspiegels ergibt sich aus den Antworten von zahlreichen privaten und institutionellen Gebäudeeigentümern, denen im Mai 2018 ein umfangreicher Fragenbogen zur Beantwortung übersandt wurde. Dem Institut InWIS Forschung & Beratung GmbH standen aus den Antworten der Eigentümer Datensätze über rund 11.200 Dortmunder Wohnungen zur Auswertung zur Verfügung.

Änderungen zum letzten Mietspiegel
Die Systematik des neuen Mietspiegels ist im Wesentlichen gleich geblieben. Auf Grundlage des ausgewerteten Datenmaterials haben sich im Detail ein paar Änderungen zum letzten Mietspiegel ergeben. Beispielsweise konnte eine differenziertere Darstellung der Wohnungsgrößenklassen vorgenommen werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass das Ausstattungsmerkmal Balkon bzw. Loggia inzwischen den Standard darstellt. Kleine Veränderungen gab es bei dem Zuschnitt der Gebietseinteilung. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich für das Gebiet Innenstadt-Nord kein Abschlag mehr errechnet.

Insgesamt zeigt die Auswertung der Daten eine deutliche Erhöhung der Nettokaltmieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt. Für eine Standardwohnung der Baualtersklasse 1930 bis 1969 (energetisch modernisiert, mit Balkon) beläuft sich der Mittelwert nunmehr auf 5,67 €/m². Innerhalb von zwei Jahren konnte für diesen Wohnungstyp im Vergleich zum vorherigen Mietspiegel (gültig vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018) eine Mietsteigerung von rund fünf Prozent festgestellt werden. Zu Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes in Dortmund im Jahre 2011 betrug der Mittelwert für diese Standardwohnung lediglich 4,81 €/m². Damals waren im Rahmen der Mietspiegelaufstellung noch Steigerungsraten von rund zwei Prozent innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraums üblich.

Der Mietspiegel ist im Internet unter mietspiegel.dortmund.de auf der Homepage des Amtes für Wohnen der Stadt Dortmund abrufbar.

Sonderdrucke des Mietspiegels aus den Dortmunder Bekanntmachungen sind ab dem 14. Januar 2019 beim Amt für Wohnen, Südwall 2-4, Zimmer A 502, erhältlich oder können unter den Rufnummern 50-2 26 49, -2 39 42 und -2 54 11 angefordert werden.

Quelle: Stadt Dortmund/Nachrichtenportal

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