16. Februar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Dortmunder Haushalt 2022 kann ohne Beanstandungen in Kraft treten

Der Haushalt 2022 kann nun öffentlich bekannt gemacht werden

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Anzeigeverfahren beendet: Erstmals seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 war der Haushalt der Stadt Dortmund nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Der Haushalt 2022 kann nun öffentlich bekannt gemacht werden und rückwirkend in Kraft treten.

Anders als in den vergangenen Jahren sind keine Nebenbestimmungen gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erfüllen - was von Oberbürgermeister Thomas Westphal begrüßt wird: "Das ist eine großartige und wichtige Nachricht aus Arnsberg, über die wir uns in Dortmund sehr freuen." Nach einem entsprechenden Schreiben von Regierungspräsident Hans-Josef Vogel sagte er: "Das Schreiben der Bezirksregierung ist ein entscheidendes Startsignal für viele Investitionen und Projekte, die wir nun umsetzen können: Den Ausbau der Schul- und Bildungsmöglichkeiten, der Digitalisierung, der Verkehrsinfrastruktur und der Stadterneuerung – um einige Beispiele zu nennen."

In dem Schreiben des Regierungspräsidenten heißt es unter anderem: "Für 2021 prognostizieren Sie einen Jahresüberschuss von mehr als 100 Millionen Euro. Im Vergleich zu dem geplanten Jahresdefizit von 57,3 Millionen Euro ergibt sich offenbar eine außergewöhnliche und aus meiner Sicht sehr erfreuliche Haushaltsverbesserung."

Mehr Geld für den Schulbau
OB Westphal kommentierte: " Die Finanzverwaltung der Stadt Dortmund hat erneut einen guten Job gemacht! Somit haben wir wieder eine solide Basis für die vielen Ziele und Aufgaben, die in Dortmund als Großstadt der Nachbarn vor uns liegen."

Stadtkämmerer Jörg Stüdemann freute sich am Dienstag, 15. Februar, ebenfalls über die Nachricht aus Arnsberg. "Jetzt können wir ein gewaltiges Investitionsprogramm starten, der Schulbau inklusive der Bau von Turn- und Sporthallen wird der größte Bereich im Hochbau sein." Die Stadt könne sehr zufrieden sein mit dem Haushalt - "und jetzt machen wir uns fleißig an die Arbeit, Bauinvestitionen zu realisieren."

Zur Information: Die formale öffentliche Bekanntmachung wird voraussichtlich am 18. Februar in den "Dortmunder Bekanntmachungen" erfolgen. Die Haushaltssatzung tritt dann am folgenden Tag rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt endet die vorläufige Haushaltsführung. Die gesetzlich festgelegten Beschränkungen, dass etwa freiwillige Aufgaben nur in eingeschränktem Maße wahrgenommen werden können, enden zu diesem Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Haushaltsansätze zur Verfügung.

 

Quelle: Dortmund.de/nachrichten

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