22. November 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Fahrradstraße RS1 wird in Kürze als neuer Nachbar im Kreuzviertel eingeweiht

Klare Regeln auf der Fahrradstraße

Die Farbe für Markierungsarbeiten ist trocken, einige Schilder sind bereits montiert: Der Bau des Radschnellwegs Ruhr (RS1) im Kreuzviertel steuert auf die Zielgerade zu. Doch mit dem "Einzug" der Fahrradstraße kommen auch neue Regeln.

"Die Farbe der letzten Markierungsarbeiten ist getrocknet, die Pfosten für neue Verkehrsschilder sind gesetzt. Die Schilder selbst werden auch bereits montiert – sie bleiben aber zunächst verhüllt bis alle montiert sind", sagt Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl über die letzten Schritte zum Einzug des Radschnellwegs Ruhr (RS1) in das Kreuzviertel. Sie freut sich: "Es ist an der Zeit, den neuen Nachbarn vorzustellen." In der kommenden Woche soll der RS1 im Kreuzviertel eingeweiht werden.

Per Flyer werden die Anlieger*innen der ersten RS1-Maßnahme bereits seit ein paar Tagen über die veränderten Verkehrsregeln in der Nachbarschaft informiert.  Unter dem Titel "RS1 - Ihr neuer Nachbar stellt sich vor" [pdf, 769 kB]  werden die Themen Parken, Vorfahrt und Lieferzonen erklärt und veranschaulicht.

"Zum auffälligsten 'Mobiliar' des Radschnellweges zählen die roten Teppiche, die wir auf den Kreuzungen ausgerollt haben", verdeutlicht Andreas Körber, Mitarbeiter im Tiefbauamt. Die farblichen Markierungen und die Haifisch-Zähne signalisieren allen Verkehrsteilnehmenden die geänderte Vorfahrt in den Kreuzungsbereichen auf dem Radschnellweg entlang der Große Heimstraße. "Markierungsarbeiten sind im Herbst aufgrund von Kälte, Nässe und Laubs nur erschwert durchzuführen. Die Mitarbeitenden haben in den Zeitfenstern mit guten Wetterverhältnissen aber immer schnell reagiert", lobt Körber alle Beteiligten.

"Uns haben in den letzten Wochen viele Fragen erreicht, wann der erste Bauabschnitt tatsächlich zur Fahrradstraße wird. Jetzt stehen wir kurz davor", weist Tobias Brauner, Projektkoordinator des RS1 auf den letzten Baustein hin. "Mit den Fahrradstraßen-Schildern wird der Radschnellweg bezugsfertig!"

Klare Regeln auf der Fahrradstraße
Tiefbau-, Ordnungs- sowie das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt haben gemeinsam die Regeln für die zukünftige Fahrradstraße in Abstimmung mit weiteren Expert*innen und Erfahrungsberichten aus anderen Kommunen definiert. Im Fokus stand dabei, eine klare Regelung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Regeln wurden zudem einvernehmlich mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffen.

Kontrollen werden kommen
Sobald die Regeln der Fahrradstraße mit der Enthüllung der Beschilderung in Kraft gesetzt werden, muss mit Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes gerechnet werden. Parallel dazu verteilt das Tiefbauamt in der Anfangszeit aber auch Info-Flyer ("Wunschzettel statt Strafzettel") an die Falschparkenden, um sie freundlich auf ihren Verstoß und auf die neuen Regeln hinzuweisen.

Zum Start bekommen die Anwohner*innen also eine zweite Chance, wenn sie den Flyer rechtzeitig entdecken, bevor das Ordnungsamt dort zur Kontrolle eintrifft. Das Ordnungsamt wird bei Parkverstößen mit Behinderung verstärkt abschleppen lassen.

Damit der Radschnellweg gut angenommen wird, soll vor allem informiert und aufmerksam gemacht werden.

Auf der Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten nach der Enthüllung der neuen Schilder die folgenden Regeln:

  • Die Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244.1) im Kreuzviertel wird im gesamten ersten Abschnitt für den motorisierten Verkehr zugelassen (Zusatzzeichen 1022-12 / 1024-10).
  • Für den Verkehr gilt grundsätzlich weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, auch ohne die alten Tempo-30-Schilder. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Vor den Zebrastreifen müssen auch sie für zu Fuß Gehende halten.
  • Auf der Fahrbahn gilt ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283). Das Parken und Halten ist dort zu jeder Zeit verboten und wird durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert. Für den Lieferverkehr stehen ausgeschilderte Lieferzonen zur Verfügung, die in dem ausgeschilderten Zeitfenster für Anlieferungen genutzt werden können. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden, also von 20:00 bis 8:00 Uhr.
  • Die Rechts-vor-Links-Regelung wurde aufgehoben. Alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt (Verkehrszeichen 306). Neben der Beschilderung weisen die roten Fahrbahnmarkierungen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hin. Hinzu kommen sogenannte Haifischzähne. Das sind spezielle, gezackte Haltelinien, die die Wartepflicht des einfahrenden Verkehrs in Einmündungsbereichen verdeutlichen.

So viel kosten Verstöße.
Nach der  vor kurzem novellierten Straßenverkehrsordnung  werden Verstöße mit folgenden Verwarngeldern sanktioniert:

  • Halten auf einer Fahrradstraße (Z 244.1 / 244.2): 50 Euro, mit Behinderung 55 Euro
  • Parken auf einer Fahrradstraße (Z 244.1 / 244.2) 50 Euro, mit Behinderung 70 Euro (nach mehr als einer Stunde 80 Euro)
  • Halten im absoluten Haltverbot (Z 283): 20 Euro, mit Behinderung 35 Euro
  • Parken im absoluten Haltverbot (Z 283): 25 Euro, mit Behinderung 40 Euro (nach mehr als einer Stunde: 50 Euro)

Berliner Kissen kommen auch auf den Weg
"Um auf den neuen Nachbarn und die Vorfahrtsregel aufmerksam zu machen, werden wir zusätzlich zur Beschilderung und Markierung auch noch temporäre Bremsschwellen, die Berliner Kissen, vor den verkehrsstarken Querungen des RS1 aufbringen", erklärt Bauleiter Torsten Jahnke. Nach jetzigem Stand ist dies für Anfang Dezember vorgesehen. Doch wie bei den Markierungen ist auch das Aufkleben und Verdübeln der Berliner Kissen witterungsabhängig.

In der Sonnenstraße wird ab Ende November noch eine Korrektur im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite vorgenommen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die dunkle Pflasterung in Fahrzeugbreite suggeriert, es sei dort ein Gehweg vorhanden. In der Folge parken viele Autos zu nah am Bordstein.

Ein Gehweg ist jedoch nur südlich der Fahrbahn vorgesehen. Nördlich der Fahrbahn soll der Raum nur als Parkstreifen genutzt werden – mit Sicherheitsabstand zum RS1, der direkt an der Bordsteinkante beginnt. Ende November wird daher die Pflasterung in Teilen noch einmal aufgenommen und angepasst. Das anthrazitfarbene Pflaster wird dann bis zum angrenzenden Bahngelände reichen und der Schutzstreifen wird zusätzlich mit weißer Markierung abgetrennt.

Zusammen mit der Bezirksvertretung möchte die Verwaltung außerdem noch mittelfristig die Situation für zu Fuß Gehende an der Kreuzung mit dem Neuen Graben nach dem Abbau der Ampeln verbessern. Hier sind zwei Zebrastreifen wie bei der Kreuzstraße die Idee der Verwaltung.

Förderung durch das Land NRW: Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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