6. März 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Fragen und Antworten für Flüchtlinge aus der Ukraine und ihre Unterstützer*innen

Die Stadt hat umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht

Seit mehr als einer Woche herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen sind auf der Flucht. Auch in Dortmund sind die ersten Geflüchteten angekommen und bekommen Unterstützung. Die Stadt hat umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen.

Wie gelangen Flüchtlinge an eine Unterbringung?
Wer nicht privat bei Angehörigen, Freund*innen oder Bekannten unterkommen kann, sollte sich an das Sozialamt der Stadt Dortmund wenden. Es ist aber denkbar, dass die Dortmunder Unterbringungskapazitäten kurzfristig ausgelastet sein werden. Dann wird das Sozialamt an die Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum Gersteinring 50, 44791 Bochum verweisen. Dort verfügt man über landesweit rund 4.000 Plätze an Unterbringungskapazität.

Wer versorgt Flüchtlinge mit finanziellen Hilfen?
Kriegsflüchtlinge, die in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht suchen, haben im Rahmen des staatlichen Fürsorgesystems Ansprüche auf finanzielle Hilfen, um ihre Existenzgrundlage zu sichern. Aktuell erfolgt auf europäischer Ebene eine Abstimmung zum vorgesehenen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine. Zuständig für die Versorgung hilfebedürftiger Personen aus der Ukraine, die in Dortmund Unterkunft gefunden haben, ist das Sozialamt der Stadt Dortmund.

Wie erreiche ich das Sozialamt der Stadt?
Sozialamt - Ukrainehilfe
erreichbar täglich bis auf Weiteres auch am Wochenende von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Leopoldstraße 16-20
44147 Dortmund

Auch telefonisch sind die städtischen Mitarbeiter*innen täglich erreichbar unter 0231 50-10380 sowie per E-Mail unter sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de.
Damit alle Anliegen möglichst schnell und unkompliziert bearbeitet werden können, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Seit Mittwoch, 2. März, gibt es einen Infopoint in der Berswordt-Halle. Hier arbeiten Ausländerbehörde und MigraDo zusammen und beantworten Ukrainer*innen z.B. Fragen zur Anmeldung. Die Öffnungszeiten sind erweitert worden: Montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Welchen Umfang haben finanzielle Hilfen?
Aktuell besteht für hilfebedürftige Personen Anspruch auf sogenannte Härtefallhilfen nach § 23 Abs. 3 Sozialgesetzbuch, Zwölfter Teil (SGB XII). Da damit zu rechnen ist, dass Flüchtlinge aus der Ukraine künftig einen Aufenthaltsstatus bekommen, der zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) berechtigt, ist die jetzige Härtefallhilfe in der Höhe an den Grundleistungen nach AsylbLG ausgerichtet. Neben den Leistungen für den Lebensunterhalt werden ggf. notwendige angemessene Unterkunftskosten übernommen.

Was ist, wenn Flüchtlinge medizinische Hilfen benötigen?
Zu den Härtefallhilfen des Sozialamtes gehört auch der Anspruch auf Krankenhilfe. Für notwendige ärztliche Behandlungen stellt das Sozialamt bei Bedarf einen Behandlungsschein aus. Soweit Medikamente notwendig sind, sind diese durch einen niedergelassenen Arzt verordnen zu lassen. Anschließend kann das Rezept in der Apotheke eingelöst werden. In absoluten Notfällen erfolgt in den medizinischen Strukturen aber auch ohne Behandlungsschein eine Akutversorgung.

Wie wird soziale Betreuung für Flüchtlinge sichergestellt?
Soziale Betreuung erfolgt über die Strukturen der "lokal willkommen"-Büros. Um für einen Beratungswunsch mit den dortigen Mitarbeiter*innen in Kontakt zu treten, steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: lokalwillkommen@stadtdo.de.

An wen wende ich mich, wenn ich Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte?
Wenn jemand abgeschlossenen Wohnraum zur Anmietung zur Verfügung stellen kann, bitten wir um Meldung unter: sozialamt-ukrainehilfe@stadtdo.de

Gastgeber*innenangebote für Unterbringungen in privaten Wohnungen mit Familienanschluss kann die Stadt Dortmund aus rechtlichen Gründen nicht vermitteln. Auch die Verbände der Wohlfahrtspflege können dies nicht. Deshalb wird gebeten, diese Angebote ausschließlich privat zu machen.

 

Quelle: Stadt Dortmund

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