26. Januar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Freie Kita-Träger*innen in Dortmund werden weiter gefördert

Gute Nachrichten für Kita-Träger*innen der freien Jugendhilfe

Gute Nachrichten für Kita-Träger*innen der freien Jugendhilfe: Einrichtungen von AWO, Caritas und Co. bekommen in Dortmund zusätzliche Unterstützung. Das ist wichtig, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu sichern.

Der Verwaltungsvorstand befasste sich am Dienstag, 25. Januar, mit Kitas in Dortmund. Unter anderem ging es darum, die zusätzliche Förderung von Kita-Träger*innen der freien Jugendhilfe für weitere zwei Jahre fortzuschreiben. Beschlossen wurde, die Vorlage "Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz" an die politischen Gremien weiterzuleiten.

Gefördert werden sollen AWO, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Kindergarten Dortmund-Rahm e.V., Evangelischer Kirchenkreis und Katholische Gemeindeverband. Die Förderung geschieht im Sinne der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für die über dreijährigen Kinder (Ü3-Kinder) in Kitas.

Kita-Platz gesetzlich verankert
"Die Stadt würdigt damit die besondere Herausforderung, der sich die Träger*innen stellen und die durch ihr Engagement dazu beitragen, dass die Kinder in einem positiven sozialen Umfeld spielend lernen und sich entwickeln können", sagt Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.

Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs für die unter dreijährigen Kinder (U3-Kinder) im August 2013 mussten in den bestehenden Kitas Betreuungsplätze für die Ü3-Kinder zugunsten der U3-Kinder umgewandelt werden. Die durch diese Umwandlung weggefallenen Betreuungsplätze für Ü3-Kinder mussten durch Erweiterungsbauten bestehender Kitas aufgefangen werden. Außerdem wurden neue Kitas gebaut.

An diesem notwendigen Ausbau haben sich die Träger*innen besonders beteiligt. Um den Platzmangel zu senken, haben sie ebenfalls einzelne Kita-Gruppen im gesetzlich möglichen Rahmen überbelegt.

Die Höhe der finanziellen Förderung wird auf Basis der notwendigen Angebote der jeweiligen Träger*innen und der jährlichen Betriebskostenförderung des Landes nach dem Kinderbildungsgesetz ermittelt. Sie wird für das aktuelle Kindergartenjahr je nach Anzahl der Kitas des jeweiligen Trägers zwischen gut 15.000 und rund 937.000 Euro betragen.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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