21. Oktober 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Grünflächenamt empfiehlt: Starken Rückschnitt jetzt noch im Oktober erledigen

Grünschnitt vorausschauend angehen

Bäume, Hecken und andere Gehölze - für viele Dortmunder Garten-Besitzer*innen sind sie ein Dauerthema. Der Rückschnitt ist aber nicht zu allen Zeiten im Jahr erlaubt, darum erinnern Grünflächen- und Tiefbauamt nun an das "Okay" ab diesem Monat.

Seit Anfang Oktober ist es wieder erlaubt, Gehölze stärker zurückzuschneiden. Die Natur bekommt sechs Monate Schonzeit im Jahr: Vom 1. März bis zum 30. September untersagt das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG) Bäume, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Mit diesem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und auch Insekten geschützt und erhalten bleiben. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs zu begrenzen oder Bäume, Sträucher und Co. gesund zu halten.

Gebot der Verkehrssicherheit lässt Ausnahmen zu
Diese Verbote gelten allerdings nicht für Maßnahmen, die die Pflicht zur Verkehrssicherheit gewährleisten. Deswegen kontrolliert das Tiefbauamt ganzjährig die Verkehrssicherheit von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bei diesen Kontrollen wird gelegentlich festgestellt, dass Zweige und Äste über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. In diesen Fällen werden die Anlieger*innen gebeten, die Überhänge zu entfernen.

Das sogenannte Lichtraumprofil legt dabei den Raum fest, den Bäume oder Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht überschreiten dürfen. Im Bereich öffentlicher Gehwege ist eine lichte Höhe von 2,50 Meter vom Bewuchs freizuhalten. Über Straßen ist eine Mindesthöhe von 4,50 Meter erforderlich. Außerdem darf die Sicht auf Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Grünschnitt vorausschauend angehen
Generell sinnvoll ist es, stärkere Rückschnitte in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorzunehmen, damit keine starken Eingriffe innerhalb der Schonzeit notwendig werden.

Auch das Grünflächenamt ist jetzt in den Grün- und Parkanlagen der Stadt unterwegs, um die eigenen Gehölze zurückzuschneiden. Dabei orientieren sich die Fachleute an bestimmten vorher festgelegten Zielen. Bei langsam wachsenden Arten schneiden sie kräftige Seitentriebe zurück, lichten sie aus.

Gehölze, die bereits stark verholzt, vergreist oder deren Kronen bereits auseinandergefallen sind, werden auf den Stock gesetzt. Hierbei werden Sträucher so dicht wie möglich über dem Boden abgesägt. Dieser starke Rückschnitt ist nötig, um die Pflanzen zu verjüngen. Denn nur nach einer Stocksetzung wächst ein Strauch mit seinem typischen Wuchsbild nach und blüht in seinem kompletten Habitus.

Nicht alle Pflanzen im gleichen Jahr verjüngen
Um eine hohe Biodiversität zu erhalten und zu fördern, werden in einer Anlage jedoch nicht sämtliche Sträucher in einer Saison auf den Stock gesetzt. Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäugetiere wie Igel bleiben so erhalten, wenn die Sträucher einer Anlage abschnittsweise nach und nach zurückgeschnitten werden, in der Regel pro Jahr nicht mehr als ein Drittel der Sträucher.

Dieses Vorgehen ist Gartenbesitzer*innen ebenso zu empfehlen. Wichtig ist auch, dass sämtliche Arbeiten mit einer scharfen (Motor-) Säge durchgeführt werden. Denn nur so erreicht man durch glatte Schnitte eine schnelle Heilung der Wunden. Und holzzersetzende Pilze und andere Parasiten können schwerer in das Holz eindringen.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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