27. Oktober 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Gutachter finden in Körner Boden keine bedenklichen PCB-Werte

Vorsorgliche (Nicht)-Verzehrempfehlungen bleiben dennoch bestehen

Im Juni hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Stadt über die Ergebnisse von Löwenzahnuntersuchungen im Umfeld der Fa. M+S Silicon informiert. Die Untersuchungen lieferten Hinweise auf erhöhte PCB-Emissionen. Nun liegt das Ergebnis der Bodenproben vor: In keiner der Bodenproben sind die produktionstypischen Einzelsubstanzen (PCB 47, 51, 68) nachgewiesen worden.

Als Reaktion auf die Information des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Juni, hatte die Stadt vorsorglich Empfehlungen zum Verzicht auf den Anbau und Verzehr einiger Gemüsesorten ausgesprochen.

Vollständige Umstellung des Produktionsprozesses bis zum Frühjahr
Der silikonproduzierende Betrieb hat schnell reagiert und den für die Entstehung der PCB Einzelsubstanzen Nr. 47, 51 und 68 verantwortlichen Zuschlagsstoff weitgehend aus dem Produktionsprozess verbannt. Bereits im Juli waren 85 Prozent der Produktionsabläufe umgestellt. Bis zum Frühjahr 2021 will das Unternehmen die vollständige Umstellung abgeschlossen haben.

Bewertung des Bioindikators folgt Anfang 2021
Ob es zu einer Anreicherung von PCB im Gemüse und im Boden gekommen ist, die gesundheitlich bedenklich sein können - diese Frage sollten weitere Untersuchungen klären. Durch das LANUV wurden Grünkohlproben in insgesamt sechs Kleingärten angepflanzt. Der Grünkohl dient als verlässlicher Bioindikator und wird im November geerntet. Mit den Analyseergebnissen und deren Bewertung durch die Experten des LANUV ist Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.

Ergebnisse der Bodenproben
Zusätzlich sind im Auftrag des städtischen Umweltamtes an verschiedenen Stellen Bodenproben entnommen worden. Deren Ergebnisse liegen der Stadt seit Freitag, 23. Oktober 2020, vor. Das Institut für Umwelt-Analyse Projekt GmbH aus Bielefeld hat auf insgesamt neun Flächen repräsentative Mischproben aus unterschiedlichen Bodenschichten entnommen. Abhängig von der Nutzung der Rasen-, Nutzbeet- und Brachflächen wurden dabei die Horizonte bis 2 cm, bis 10 cm und bis 35 cm berücksichtigt.

Keine Einschränkungen für Kinderspielaktivitäten
Die wichtigste Erkenntnis: In keiner der Bodenproben sind die produktionstypischen Einzelsubstanzen (PCB 47, 51, 68) nachgewiesen worden. Auch der gesetzliche Prüfwert der Bundesbodenschutz-Verordnung für Kinderspielflächen wird im Hinblick auf den Gesamtgehalt der PCB in allen Proben unterschritten. Das bedeutet, dass bezogen auf die untersuchte Schadstoffgruppe, keine Einschränkungen für Kinderspielaktivitäten bestehen. Der Anbau von Nutzpflanzen erscheint dem Gutachter vor dem Hintergrund der allein in den Bodenproben ermittelten PCB-Konzentrationen als machbar.

Nicht-Verzehr-Empfehlungen bleiben bis zu endgültigem Ergebnis bestehen
Allerdings sind für eine abschließende Bewertung des Obst- und Gemüseanbaus die Ergebnisse der Grünkohluntersuchungen abzuwarten. Ob die vorsorglichen (Nicht-)Verzehr-Empfehlungen entfallen können, wird sich also erst in ein paar Monaten zeigen.

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