27. November 2021 / Aktuelles aus der Stadt

In Krankenhäusern gilt eine neue Besuchsregelung: Zutritt nur noch mit Testnachweis

Infektionsschutzgesetz des Bundes schreibt Testpflicht in Krankenhäusern vor

Seit Mittwoch, 24. November, schreibt das Infektionsschutzgesetz des Bundes eine Testpflicht in Krankenhäusern vor: Alle Besucher*innen, egal ob bereits geimpft oder genesen, müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Dazu können die Bürgerteststellen genutzt werden.

"Egal ob geimpft oder genesen: Nutzen Sie das Angebot der Bürgertestung und bringen Sie anstelle eines Blumenstraußes einen tagesaktuellen Negativtest zum Krankenbesuch mit", sagt Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamts.

Trotz Impfung oder Genesung kann es zu einer Infektion kommen – mitunter wird diese nicht bemerkt und das Virus weitergegeben. Während der gesamten Besuchszeit sollten daher unbedingt auch Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und FFP2-Masken getragen werden. "Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz im Krankenhaus", so Renken.

Höhere Belegungszahlen befürchtet
Seit einigen Wochen hat das Infektionsgeschehen in Dortmund wieder deutlich zugenommen , und es ist zu erwarten, dass dieser Trend noch anhält. Auch wenn die Situation in den Dortmunder Krankenhäusern derzeit überschaubar und die Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid19- Patient*innen noch moderat ist, steht jetzt bereits fest: Es wird nicht so bleiben! Die aktuell hohen Neuinfektionsraten werden mit wenigen Wochen Zeitverzug zu merklich höheren Belegungszahlen in den Krankenhäusern führen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ohnehin – jahreszeitlich bedingt – die Kapazitäten auf den Intensivstationen an ihre Grenzen kommen. Neben schwer erkrankten Covid19-Patienten gibt es im Herbst und Winter stets viele andere schwer erkrankte Patient*innen, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Zudem wird es zu Engpässen im Bereich des Intensivpflege-Personals kommen, auch bedingt durch den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel (Pflegepersonal-Untergrenzen).
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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