4. Dezember 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Mandeln, Crêpes und Co: Stadt stellt Schausteller*innen Verkaufsflächen zur Verfügung

Positives Signal senden

Schaustellerbetriebe sind von der Corona-Pandemie stark betroffen. Damit sie, trotz des ausfallenden Weihnachtsmarktes, begrenzt Lebensmittel und Waren verkaufen können, will die Stadt Dortmund ihnen Flächen zur Verfügung stellen.

Die Corona-Pandemie hat besondere Auswirkungen auf die Veranstaltungsbranche. Insbesondere die Schaustellerbetriebe sind von den seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie eingeführten Beschränkungen wirtschaftlich stark betroffen.

Stände in Dortmunder City und Stadtteilen möglich
Die Stadt Dortmund hat nun in Zusammenarbeit mit dem Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e. V. Maßnahmen und Lösungen entwickelt, diesen Betrieben den Zugang zu öffentlichen und privaten Flächen zu ermöglichen, um dort Lebensmittel und Waren verkaufen zu können, die man so beispielsweise auch im Rahmen der Weihnachtsstadt hätte kaufen können. "Wir haben einen guten Weg gefunden, den Dortmunder Schaustellern noch Teile des Weihnachtsgeschäfts zu ermöglichen," so Oberbürgermeister Thomas Westphal.

Positives Signal senden
Die vorübergehende, befristete Zurverfügungstellung von geeigneten Sondernutzungsflächen im Stadtgebiet Dortmund – sowohl in der Dortmunder City als auch in den Stadtteilen – soll dazu beitragen, die wirtschaftlichen Härten abzufedern und ein positives Signal an die Betroffenen zu senden. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine derartige Nutzung öffentlicher Wegeflächen als im besonderen öffentlichen Interesse liegend rechtfertigen. "Wir freuen uns, dass wir als Schausteller von der Stadt Dortmund die Möglichkeit bekommen, doch noch einige unserer Waren anzubieten und so die Stadt ein wenig lebendiger machen können," erklärt Patrick Arens vom Schaustellerverband Westfalen e.V.

Es ist beabsichtigt, dem Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e. V. eine befristete Sondernutzungserlaubnis für geeignete Flächen im Stadtgebiet Dortmund zu erteilen. Sondernutzungsgebühren werden auf der Grundlage des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung erhoben.

Rotation des Angebots
Die Vergabe, die Bestückung sowie eine Rotation des Angebotes der Flächen werden in Eigenverwaltung durch den Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e. V. mit den einzelnen Schaustellerbetrieben vorgenommen. Ziel ist es, ein variables Angebot und eine angemessen Verteilung der Standorte zu erreichen.

An folgenden Flächen können Schausteller*innen Teile ihres Sortiments anbieten:
Innenstadt:

  • Friedhof (zwischen Reinoldikirche und Brückstraße)
  • Platz von Leeds
  • Platz von Netanya
  • Kampstraße
  • Katharinenstraße
  • Alter Markt
  • Kleppingstraße

Ab Januar 2021: Außenbezirke ggf. Erweiterung (ab Frühjahr):

  • Hombruch – Harkortstraße (bei Bedarf ab Dezember)
  • Hörde – Phoenixplatz
  • Asseln – Hof-Schulte-Platz

Quelle: dortmund.de | nachrichten

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