24. September 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Oberbürgermeister-Stichwahl - die wichtigsten Informationen im Überblick

Oberbürgermeister-Stichwahl im Rahmen der Kommunalwahl 2020

Am Sonntag, 27. September, findet im Rahmen der Kommunalwahl die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters statt. 452.749 Dortmunder*innen sind wahlberechtigt und wählen an diesem Tag ihren neuen Oberbürgermeister.

Wahlberechtigung. Wählen können all diejenigen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Dortmund ihren Hauptwohnsitz haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Insgesamt 95.000 Briefwahlanträge sind schon mit der der Wahlbenachrichtigung der Kommunalwahl im Wahlamt eingegangen.

Verzögerung beim Versand der Briefwahlunterlagen
Das Wahlbüro hat am Nachmittag des 23. September Informationen darüber erhalten, dass rund 1000 Briefwahlunterlagen leider erst am Donnerstag, 24. September, zugestellt werden. Grund für die Verzögerung war ein Kommunikationsproblem zwischen dem externen Druckdienstleister und der mit dem Versand betrauten externen Postdienstleister. Die Rücksendung auf dem Postweg könnte ggf. dazu führen, dass die Unterlagen nicht mehr bis Samstag im Wahlbüro eingeliefert werden.

Wahlbriefe in Briefkästen einwerfen
Daher wird diesen Briefwähler*innen empfohlen, den Wahlbrief bis Sonntag, 27. September, 10:00 Uhr, in den Stadtbezirken in die Briefkästen der Bezirksverwaltungsstellen oder bis Sonntag, 16:00 Uhr, in die Hausbriefkästen des Stadthauses und des Rathauses einzuwerfen. Die Briefkästen werden regelmäßig geleert und der Transport in das Wahlbüro ist sichergestellt.

Die Bezirksverwaltungsstellen sind wie folgt zu erreichen: 

  • Aplerbeck: Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund
  • Brackel: Brackeler Hellweg 170, 44309 Dortmund
  • Eving: August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
  • Hörde: Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund
  • Hombruch: Domänenstr. 1, 44225 Dortmund
  • Huckarde: Rahmer Str. 15, 44369 Dortmund
  • Lütgendortmund: Limbecker Str. 31, 44388 Dortmund
  • Mengede: Am Amtshaus 1, 44359 Dortmund
  • Scharnhorst: Gleiwitzstr. 277, 44328 Dortmund

Direkt im Briefwahlbüro oder im Wahllokal Stimme abgeben

Ferner besteht die Möglichkeit, im Briefwahlbüro im Rathaus Briefwahlunterlagen zu beantragen und die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Das Briefwahlbüro am Donnerstag, 24., und Freitag, 25. September, von 8:00 bis 18:00 Uhr, geöffnet.

Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber nicht mehr rechtzeitig erhalten, haben die Möglichkeit, den ausgestellten Wahlschein für ungültig erklären zu lassen, sodass der Wahlscheinvermerk gelöscht wird und am 27. September 2020 im Wahlraum (Wahllokal) dann wie gehabt gewählt werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, sich bis Freitag um 18:00 Uhr mit dem Wahlbüro der Stadt Dortmund unter 0231 50-10931in Verbindung zu setzen. Sollten die Briefwahlunterlagen wider Erwarten noch ankommen, dürfen diese nicht mehr genutzt werden.

Das Wählen im Briefwahlbüro im Rathaus ist ohne Terminvergabe montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (am 25.09. bis 18:00 Uhr) sowie donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Für die Stimmabgabe sollte nach Möglichkeit ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) mitgebracht werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist bei Betreten des Rathauses Pflicht.

Wähler*innen müssen ihre Briefwahl spätestens bis Mittwoch, 23. September, zur Post bringen – später verschickte Wahlunterlagen unterliegen dem Risiko nicht mehr rechtzeitig im Wahlbüro anzukommen.

Es werden keine Wahlbenachrichtigungen mehr zur Stichwahl versendet.
Die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl galt auch für die Stichwahl. Keine Sorge bei einer verlorenen Wahlbenachrichtungskarte: Mit einem gültigen Personalausweis können Dortmunder*innen im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Dortmunder*innen, ohne Wahlbenachrichtigung, die nun aber per Briefwahl wählen möchten und das zuvor nicht auf der Benachrichtigung vermerkt hatten, können sich per Mail melden unter wahlen@stadtdo.de, um formlos Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch gibt es einen Antrag auf der Website wahlen.dortmund.de, den Wähler*innen einfach ausfüllen können, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wählen im Wahllokal
Die Wahllokale der Stichwahl sind identisch zu den Wahlräumen der Kommunalwahl 2020. Der bestreffende Wahlraum ist auf der Wahlberechtigungskarte angegeben. Außerdem gibt es auf der Website wahlen.dortmund.de die Möglichkeit der Wahlraum-Suche. Wählen können Dortmunder*innen auch hier ohne die Wahlbenachrichtigung. In dem Fall genügt der gültige Personalausweis. "Selbstverständlich werden wie zuvor bei der Kommunalwahl Hygiene- und Abstandsregeln in den Wahllokalen berücksichtigt", so Kruse.

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