17. September 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Oberbürgermeister-Stichwahl – die wichtigsten Informationen im Überblick

Am Sonntag, 27. September 2020 wir der neuer Oberbürgermeister gewählt

Am Sonntag, 27. September, findet im Rahmen der Kommunalwahl die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters statt. 452.749 Dortmunder*innen sind wahlberechtigt und wählen an diesem Tag ihren neuen Oberbürgermeister. 

Wahlberechtigung
Wählen können all diejenigen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Dortmund ihren Hauptwohnsitz haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Die schon mit der Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl und bis Mittwochmittag, 16. September, beantragten Briefwahlunterlagen zur Stichwahl, werden voraussichtlich bis Samstag, 19. September, zugestellt. "Ab dem 17. September", erklärte Manfred Kruse, "eröffnen wir im Rathaus ab 8:00 Uhr wieder das Briefwahlbüro, damit ist auch die direkte Stimmabgabe möglich oder eben die Briefwahlunterlagen in den Postkasten des Rathauses zu werfen." Insgesamt 95.000 Briefwahlanträge sind schon mit der der Wahlbenachrichtigung der Kommunalwahl im Wahlamt eingegangen.

Wähler*innen müssen ihre Briefwahl spätestens bis Mittwoch, 23. September, zur Post bringen – später verschickte Wahlunterlagen unterliegen dem Risiko nicht mehr rechtzeitig im Wahlbüro anzukommen. Wer die Frist versäumt, hat noch eine weitere Möglichkeit zur Verfügung. Dazu der Wahlorganisator: "Bis Samstag, 26. September, können Wähler*innen ihre Briefwahlunterlagen auch in den Hausbriefkasten des Rathauses bzw. allen anderen städtischen Hausbriefkästen der Innenstadt einwerfen." Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, meldet sich – wie gehabt – bei den Bürgerdiensten, Bereich Wahlen. Ebenfalls bis Samstag, 26. September, können die städtischen Beschäftigten am Königswall Wähler*innen mit Unterlagen versorgen.

Es werden keine Wahlbenachrichtigungen mehr zur Stichwahl versendet. Die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl galt auch für die Stichwahl. Keine Sorge bei einer verlorenen Wahlbenachrichtungskarte: Mit einem gültigen Personalausweis können Dortmunder*innen im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Dortmunder*innen, ohne Wahlbenachrichtigung, die nun aber per Briefwahl wählen möchten und das zuvor nicht auf der Benachrichtigung vermerkt hatten, können sich per Mail melden unter wahlen@stadtdo.de, um formlos Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch gibt es einen Antrag auf der Website wahlen.dortmund.de, den Wähler*innen einfach ausfüllen können, um Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wählen im Wahllokal
Die Wahllokale der Stichwahl sind identisch zu den Wahlräumen der Kommunalwahl 2020. Der bestreffende Wahlraum ist auf der Wahlberechtigungskarte angegeben. Außerdem gibt es auf der Website wahlen.dortmund.de die Möglichkeit der Wahlraum-Suche. Wählen können Dortmunder*innen auch hier ohne die Wahlbenachrichtigung. In dem Fall genügt der gültige Personalausweis. "Selbstverständlich werden wie zuvor bei der Kommunalwahl Hygiene- und Abstandsregeln in den Wahllokalen berücksichtigt", so Kruse.

Das Wählen im Briefwahlbüro im Rathaus ist ohne Terminvergabe montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Für die Stimmabgabe sollte nach Möglichkeit ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) mitgebracht werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist bei Betreten des Rathauses Pflicht.

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