27. Januar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Oberverwaltungsgericht Münster kippt Flugbetriebszeitenverlängerung

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit

Dortmund Airport wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachflugbedarf zu realisieren

Dortmund, 26. Januar 2021. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmunder Flughafen die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen.

OVG sieht Abwägungsmängel im Bereich der Lärmabwägung
Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der festgestellte Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr besteht, jedoch die Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen wurden. Das OVG wies darauf hin, dass die derzeit gültige Genehmigung nicht aufgehoben ist und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren korrigiert werden können. 
Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit
Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Dortmund Airport, zeigt sich über die Entscheidung des Gerichts enttäuscht: „Es ist sehr bedauerlich, dass auch die ergänzte Genehmigung vor Gericht nicht Stand gehalten hat. Wir werden nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren.“

An allen internationalen Verkehrsflughäfen ist die Nutzung von Tagesrandstunden möglich. Die Stunde nach 22 Uhr ermöglicht den Airlines die Anbindung an große Drehkreuze sowie eine sinnvolle Umlaufplanung und Nutzung ihrer Luftfahrzeuge im europäischen Streckennetz.

Die Bedeutung der bisherigen Regelung der Betriebszeiten für die Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich auch in den Statistiken des Dortmund Airport. Vor allem in den verkehrsreichen Sommermonaten machten die Fluggesellschaften mehrfach Gebrauch von den späteren Landezeiten. 
Quelle. dortmund-airport.de/presse

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