27. März 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Öffentliche Auslegung des Landschaftsplans

Zum ersten Entwurf konnten sich Bürger 2018 äußern

Die Verwaltungsspitze plant, den Landschaftsplan für Dortmund erneut öffentlich auszulegen. Zum ersten Entwurf konnten sich Bürger 2018 äußern. Das Ergebnis war eine große Resonanz. Sollten die Gremien zustimmen, hätten Bürger nach den Sommerferien erneut die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern.

Vor sechs Jahren beschloss der Rat der Stadt Dortmund, die drei Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd zu überarbeiten und zu einem Gesamtplan zusammenzufassen.

133 Stellungnahmen mit 507 Anregungen in 2018 eingegangen
Zum Vorentwurf und zum ersten Entwurf konnten sich die Bürger 2015 bzw. 2018 äußern, wovon reichlich Gebrauch gemacht wurde: Zum ersten Entwurf waren 133 Stellungnahmen mit 507 Anregungen und Bedenken eingegangen, vor allem zu jagdlichen und landwirtschaftlichen Festsetzungen, zur Leinenregelung für Hunde in Naturschutzgebieten, zum Geltungsbereich des Landschaftsplans und den Schutzgebietsfestsetzungen sowie zu den Festsetzungen zur Entwicklung und Pflege von Flächen und zu Anpflanzungen.

Zehn Prozent der Stadtfläche sind Naturschutzgebiet
Die Verwaltungsspitze beschloss in ihrer Sitzung am Dienstag, 26. März 2019, die Vorlage für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung auf den Weg zu bringen. Bei der Vorstellung des zweibändigen Landschaftsplans würdigte Oberbürgermeister Ullrich Sierau Dortmund als eine "Stadt des Freiraums", in der der Strukturwandel nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch angegangen worden sei: Zehn Prozent der Dortmunder Stadtfläche seien inzwischen Naturschutzgebiet, sagte er.

Naturschutzvereinigungen stellten Daten zur Verfügung
Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Ortstermine und Gespräche mit Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, Interessenverbänden und anderen Fachbereichen bei der Stadt Dortmund. Die Naturschutzvereinigungen stellten für den erneuten Entwurf Daten zur Tier- und Pflanzenwelt Dortmunds zur Verfügung. Die Ergebnisse der Besprechungen sowie die Daten flossen in den zweiten Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung ein. Unterstützung bei der Anfertigung der Karten und Textteile erhielt das Umweltamt durch das Büro für Landschaftsplanung "grünplan".

Eingeschränkte Jagd in Naturschutzgebieten
Um vor allem seltene und störungsempfindliche Wasservögel wie Kiebitz, Flussuferläufer oder Bekassine vor Störung zu bewahren, wird die Jagd an einigen wenigen Gewässern in Naturschutzgebieten und den drei Hochwasserrückhaltebecken Mengede, Ellinghausen und Scharnhorst eingeschränkt. Die Gewässer, die Hochwasserrückhaltebecken und deren direktes Umfeld sind vor allem in der Brut- und Zugzeit wichtige Rückzugsräume. Vor allem in der Zeit des Vogelzugs, der die Energiereserven beansprucht, kann jede Störung die Konstitution der Vögel verschlechtern, die Fluchtdistanz erhöhen und zur Vertreibung von Arten führen. Auf den übrigen Flächen in den Schutzgebieten gibt es keine weiteren Einschränkungen zur Wasserwildjagd.

Die jagdlichen Festsetzungen hat die untere Naturschutzbehörde in intensiver Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Ornithologen und dem Leiter der unteren Jagdbehörde erarbeitet. Der als "Jagdpapier" bezeichnete Entwurf wurde bereits im Januar sowohl mit den Spitzen der anerkannten Naturschutzvereinigungen als auch mit zwei Spitzenvertretern der Jägerschaft besprochen.

Keine Pestizide in Naturschutzgebieten
Auf landwirtschaftlichen Flächen in Naturschutzgebieten (NSG) und geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) werden Pestizide grundsätzlich untersagt. Auf Grünlandflächen in NSG und LB ist u.a. die Anwendung von mehr als 100 kg Stickstoff pro Hektar im Jahr sowie die Nachsaat verboten.

Stickstoffüberschuss ist einer der Hauptgründe für den Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere von krautigen Pflanzen sowie Insekten. Der Grünlandanteil in NRW hat durch Umbrüche im Ackerland rapide abgenommen. Daher ist eine Sicherung des Grünlands in den wertvollsten Gebieten, den Naturschutzgebieten, notwendig. Nachsaaten mit Hochleistungsgräsern führen zu einer Monotonisierung des Grünlands: Hochwüchsige Gräser lassen keinen Platz und kein Licht für krautige, blütenreiche Pflanzen und damit kaum Nahrung und Lebensraum für Insekten und Vögel.

Leinenregelung für Hunde nun vereinheitlicht
Die Leinenregelung bewegt die Gemüter sowohl von Bürgern, Landwirtschaft und Jägerschaft sowie von Naturschutzvereinigungen. Während manche Hundehalter nicht verstehen, warum sie ihren Hund nicht überall frei durch Feld und Wald laufen lassen dürfen, beschweren sich andere über Kot im Tierfutter, über Wild und Vögel vergrämende oder hetzende Hunde sowie über die Nutzung von Kleingewässern als "Hundebadestellen".

Der zweite Entwurf des Landschaftsplans knüpft an bestehendes Recht an. Gemäß des Landesforstgesetzes dürfen Hunde in NSG und LB im Wald zwar ohne Leine laufen, sind aber auf den Wegen zu führen. Entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 17. Dezember 2013 sind Hunde außerhalb des Waldes in NSG und LB an der Leine auf den Wegen zu führen. Damit werden in NSG und LB stadtweit einheitliche Regelungen geschaffen.

Geltungsbereich des Landschaftsplans
Im Zuge der Gleichbehandlung wurden einige Splittersiedlungen in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes einbezogen. Für Bauvorhaben im Außenbereich ist eine Genehmigung möglich, wenn sich ein Bauvorhaben nach Standort, Größe und Gestaltung in die Landschaft einfügt und dem besonderen Schutzzweck nicht entgegensteht. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass Aus- und Anbauten grundsätzlich möglich sind.

Neue Zuschnitte der Naturschutzgebiete
Entgegen den Planungen im ersten Entwurf verkleinern sich die NSG "Mastbruch – Rahmer Wald", "An der Panne" und "Kleinholthauser Mark – Rombergholz". Teilflächen der geplanten Naturschutzgebiete werden den Landschaftsschutzgebieten zugeordnet.

Die Gründe: Das NSG "Mastbruch – Rahmer Wald" soll für naturpädagogische Maßnahmen genutzt werden. Das Forsthaus Rahmer Wald wird derzeit im Rahmen eines "nordwärts"-Projektes restauriert und anschließend gemeinsam vom Landesbetrieb Wald und Holz, der Kreisjägerschaft, Fabido und dem Imkerverband genutzt. Kinder und Jugendliche sollen dort den Lebensraum Wald erleben. Das Umweltamt begrüßt diese naturpädagogische Initiative und ermöglicht es daher, dass Kinder und Jugendliche auch abseits der Wege bis an den Nettebach die Natur entdecken können. In einem Naturschutzgebiet wäre das nicht möglich.

Den NSG hinzugefügt wurden Waldflächen im Westen des NSG "Kurler Busch" sowie Wald- und Ackerflächen im NSG "Auf dem Brink", die sich in städtischem Eigentum befinden.

Viele kleine Maßnahmen für Tiere, Pflanzen und das Klima
Es werden insgesamt 216 Festsetzungen zur Pflege von Brachflächen, zur Neuanlage und Pflege von Kleingewässern, Streuobstwiesen und Grünlandflächen sowie zur Entsiegelung einer nicht mehr benötigten Straße getroffen. Außerdem sind 172 Anpflanzungen entlang von Straßen, Feldwegen und Bachläufen geplant. Die Maßnahmen sollen zur Entwicklung und Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, zur Verbesserung des lokalen Klimas sowie zur Bereicherung des Landschaftsbildes dienen.

Anteil der geschützten Landschaft und Natur wächst
Der Planbereich des Entwurfs erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts auf über 54,2 Prozent der Stadtfläche.

Vorgesehen ist die Ausweisung von:

35 Naturschutzgebieten auf 2.706 ha (fast 10 Prozent des Stadtgebiets),
48 Landschaftsschutzgebieten auf 8.584,5 ha (entsprechend 30,58 Prozent des Stadtgebiets),
76 Naturdenkmalen,
139 geschützten Landschaftsbestandteilen.
So wird sich der Anteil der geschützten Teile von Natur und Landschaft von aktuell 39,6 Prozent auf künftig 41,8 Prozent der Fläche erhöhen – und das trotz der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.

Gremien beraten im April und Juli
Über die erneute Auslegung des Entwurfs beraten die Gremien der Stadt Dortmund zwischen April und Juli 2019. Den Anfang macht der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde am 10. April 2019. Es folgen die Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW). Am 4. Juli 2019 beraten abschließend der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund.

Mögliche Auslegung nach Sommerferien
Sollten die Gremien den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung fassen, kann diese nach den Sommerferien beginnen. Geplant ist die Auslegung vom 2. September bis 2. Oktober 2019. In diesem Zeitraum sollen Bürger den zweiten Entwurf einsehen und Anregungen und Bedenken schriftlich äußern können. Die Unterlagen werden im Umweltamt sowie auf der Webseite des Umweltamtes einsehbar sein.

Danach werden die eingegangenen Anregungen und Bedenken ausgewertet und es wird ein Satzungsentwurf erstellt. Der Satzungsbeschluss ist für die erste Hälfte des Jahres 2020 vorgesehen. Erst nach dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt und nach der Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg tritt der neue Landschaftsplan in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die Bestimmungen der rechtskräftigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd.

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