7. Februar 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Ordnungsamt ruft zur gemeinsamen Rattenbekämpfung auf

Aktion soll vom 14. bis 28. Februar durchgeführt werden

Auch in diesem Jahr ruft das Ordnungsamt der Stadt Dortmund wieder zu einer gemeinsamen Rattenbekämpfungsaktion auf. Die möglichst flächendeckende Aktion soll vom 14. bis 28. Februar durchgeführt werden.

Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Sie zeichnen sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate aus und können erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen. Die Rattenbekämpfung bleibt somit eine Daueraufgabe.

Eigentümer sind zu Maßnahmen verpflichtet
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.

Warnhinweise bei Gifteinsatz erforderlich
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Unter anderem ist es empfehlenswert, entsprechende Warnhinweise anzubringen, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen.

Gefahren für Kinder minimieren
Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell kein Rattengift ausgelegt werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (zum Beispiel Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.

Ratten nicht durch Müll oder Speisereste anlocken
Grundstücke sollten in einem Zustand gehalten werden, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

Quelle: Stadt Dortmund/Nachrichten

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