16. Februar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Schärfere Satzung soll Wohnraum vor Zweckentfremdung schützen

Die Lage auf dem Immobilienmarkt in Dortmund ist weiter angespannt.

Die Lage auf dem Immobilienmarkt in Dortmund ist weiter angespannt. Zum Schutz des Wohnungsmarktes sollen zwei bald auslaufende Satzungen inhaltlich angepasst und damit erneuert werden.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund bleibt angespannt. Noch dazu laufen die bisher zur Verbesserung der Wohnraumversorgung genutzten Satzungen im April aus. Grund genug also, die Zweckentfremdungssatzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund und die Benennungsrechtsatzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbestand anzugehen. "Beide Satzungen dienen dazu, den knappen Wohnraum in Dortmund zu nutzen als auch zu sichern", erklärt Baudezernent Ludger Wilde.

Neue Chancen, um Wohnraum zu schützen
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (WohnStG NRW) wurde den Kommunen, neben den Eingriffsmöglichkeiten zur Beseitigung von Wohnungsmängeln, eine Ermächtigungsgrundlage für eine Wohnraumschutzsatzung zur Verfügung gestellt. Diese soll helfen, gegen die zunehmende Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietungen im Wohnungsbestand wirkungsvoll vorgehen zu können. "Wir wollen einen Schutz vor Kurzzeitvermietungen wie Airbnb und Montage. Neu ist, dass bei einer Kurzzeitvermietung über 90 Tage eine Wohnungs-Identifikationsnummer zu vergeben ist. Das Ganze soll dann digitalisiert und damit künftig auch besser kontrolliert werden können."

Die Stadt Dortmund möchte dies als Gelegenheit nutzen: Statt die bisherige Zweckentfremdungssatzung zu verlängern, soll eine neue Wohnraumschutzsatzung auf den Weg gebracht werden, die wiederum zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wohnungsmarktlage in Dortmund schafft. "Es werden verstärkt Kontrollen stattfinden, dafür wird Personal eingestellt. Dieses Personal wird auch online aktiv das Internet durchforsten, ob es eine Zweckentfremdung von Wohnraum in Dortmund gibt." Die Benennungsrechtsatzung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wird weiterhin benötigt, um die Wohnraumversorgung der Wohnungssuchenden zu verbessern.

Die Wohnraumschutzsatzung beinhaltet Folgendes:

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken – Umnutzung, Abriss und Leerstand – steht im Stadtgebiet weiterhin unter Genehmigungsvorbehalt.
Ein neuer Schwerpunkt der Wohnraumschutzsatzung ist die Umnutzung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung, zum Beispiel als Ferien- oder Monteurwohnung.
Jedes Angebot zur Kurzzeitvermietung ist zwingend mit einer amtlichen Nummer (Wohnraum-Identitätsnummer) zu versehen.
Für Kurzzeitvermietungen über 90 Tage wird neben der Wohnraum-Identitätsnummer zusätzlich eine Genehmigung vom Amt für Wohnen benötigt.
Für Kurzzeitvermietungen eigengenutzter Wohnungen durch Studierende wird die zusätzliche Genehmigung erst bei einer Vermietung über 180 Tage benötigt, zum Beispiel während eines Auslandsemesters.
Jede einzelne Kurzzeitvermietung ist dem Amt für Wohnen in einem elektronischen Belegungskalender anzuzeigen.
Die Vergabe der Wohnraum-Identitätsnummern und die Vermietungsanzeigen im elektronischen Belegungskalender sind voraussichtlich ab 1. Juli 2022 möglich. Das Land NRW beabsichtigt ab dem 1. Juli 2022 dafür ein EDV-Verfahren zur Verfügung zu stellen, das Voraussetzung für die Umsetzung der neuen Aufgaben ist.
Das WohnStG NRW sieht für Gesetzesverstöße Bußgelder bis 500.000 Euro vor.
In personeller Hinsicht ist der Aufgabenbereich der Kurzzeitvermietung verstärkt worden.
Die Benennungsrechtsatzung nach dem WFNG NRW ermöglicht der Stadt Dortmund die Vergabe von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zugunsten von Haushalten steuern zu können, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind und dringend Wohnungen suchen. "Wir wollen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, deswegen werden wir diese Satzung verlängern", so Wilde.

Die Benennungsrechtssatzung beinhaltet Folgendes:

Bezugsfreie geförderte Wohnungen, an denen die Besetzungsrechte der Stadt bereits ausgelaufen sind, müssen auch weiterhin dem Amt für Wohnen gemeldet werden.
Vermieter*innen werden vom Amt für Wohnen wohnungssuchend vorgemerkte Haushalte vorgeschlagen, mit denen ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann.
Die Benennungsrechtsatzung bietet dem Amt für Wohnen in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte zusätzliche Vermittlungsmöglichkeiten.

Quelle: dortmund/nachrichten

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