3. Juni 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sollen erlassen werden

Ein positives Signal zur finanziellen Entlastung der Gastronomiebetriebe

Die Verwaltungsspitze hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 2. Juni, beschlossen, dem Rat der Stadt Dortmund, unter Beteiligung der betroffenen politischen Gremien, einen Beschluss zum Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zu Bekämpfung von Covid-19 im Jahr 2020 vorzuschlagen.

Folgende Änderung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Gebührensatzung für Betriebe mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen sollen vom Rat beschlossen werden:

Der Krisenstab hat bereits den Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie während des sogenannten "Shutdowns" vom 23. März bis 10. Mai 2020 beschlossen. Auch für den Zeitraum vom 11. Mai bis 31. Dezember 2020 sollen nun die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen werden. Bei den Kleinwarenauslagen soll parallel verfahren werden. Auch dort hatte der Krisenstab ebenfalls den Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten Shutdowns vom 23. März bis 10. Mai 2020 beschlossen.

In der aktuellen Situation, die für alle Gastronomiebetriebe mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist, benötigen die Betroffenen kurzfristig ein positives Signal zur finanziellen Entlastung. Benötigen Betriebe weitere, über die im Jahr 2019 bereits genehmigten Sondernutzungsflächen, um infektionsschutzrechtliche Abstände zu gewährleisten, werden auch diese zusätzlichen Sondernutzungsgebühren erlassen.

Quelle: dortmund.de/nachrichten

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