23. Januar 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt bildet Fachpersonal für Kommunalen Ordnungsdienst aus

Neues Konzept zur Personalgewinnung

Seit 1998 besteht der Kommunale Ordnungsdienst (vormals Ordnungspartnerschaft) zwischen der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund, deren wesentliches Element bis heute gemeinsame Streifen uniformierter Einsatzkräfte beider Behörden sind. Seither wurde das Erfolgsmodell konsequent weiterentwickelt.

Auf städtischer Seite wurde im Laufe der Jahre die Anzahl der Mitarbeiter*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes auf insgesamt 64 aufgestockt. Damit wird dem wachsenden Bedürfnis an erkennbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte und der weiteren Verbesserung der objektiven Sicherheitslage wie auch der Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bürger*innen Rechnung getragen.

Derzeit sind 17 der 64 Stellen vakant. Dies entspricht einer Besetzungsquote von 71,88 Prozent.

Formal geeignetes Personal (Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungswirte, Beamte*innen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes) kann durch interne oder externe Stellenbesetzungsverfahren nicht oder nur marginal akquiriert werden.

Neues Konzept zur Personalgewinnung
Um weitere Stellen besetzen zu können, hat das Personal- und Organisationsamt Anfang 2019 ein Konzept zur Personalgewinnung und Personalentwicklung speziell für den Kommunalen Ordnungsdienst verfasst. Neben den klassischen Verwaltungsberufen ist es zunehmend erforderlich, auf fachspezifische Ausbildungen zu setzen und eigenes Fachpersonal auszubilden. Das Konzept greift diese Notwendigkeit sowie die erforderlichen Lösungsstrategien auf.

Ab dem Einstellungsjahr 2020 wird der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit ergänzender Qualifikation für den Kommunalen Ordnungsdienst" bei der Stadt Dortmund Bestandteil des Ausbildungsangebotes sein. Damit stehen jährlich ab dem Jahr 2023 ca. 15 Mitarbeiter*innen speziell für die Besetzung vakanter Planstellen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Verfügung.

Bis zu diesem Zeitpunkt soll den vorhandenen Mitarbeitern*innen und möglichen Bewerber*innen ein Anreiz für die Tätigkeit im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes geboten werden. Der Rat der Stadt Dortmund wird um Beschlussfassung zur vorübergehenden Gewährung einer Zulage in der Höhe von 127 Euro brutto analog der Arbeitgeberrichtlinie VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften gebeten.

Die Verwaltungsspitze nahm in seiner Klausur-Sitzung am 21. Januar 2020 die entsprechende Vorlage zur Kenntnis und beschloss die Weiterleitung an die politischen Gremien.

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