3. November 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt Dortmund informiert zur aktuellen Corona-Lage

Hoffnung auf Umkehr des Trends durch neue Verordnung

Seit Montag, 2. November, gelten in Nordrhein-Westfalen die Regeln der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Was bedeutet das für die Stadt Dortmund? Darüber informierten in einer Pressekonferenz die Gesundheitsdezernentin und Krisenstabsleiterin, Birgit Zoerner, Ordnungsdezernent Norbert Dahmen und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Frank Renken.

Birgit Zoerner gab zunächst einen Überblick über das Infektionsgeschehen am zurückliegenden Wochenende. So sind am Samstag, 31. Oktober, und Sonntag, 1. November, insgesamt 344 positive Testergebnisse hinzukommen, bezogen auf die vergangene Woche ergibt das eine Zahl von 1.093 Neuinfektionen. Basierend auf den Zahlen von Sonntag liegt der Inzidenzwert derzeit bei 185,8 (Stand: Montagnachmittag, 2. November).

Die Veränderung eines gestiegenen Infektionsgeschehens hat laut Zoerner unmittelbare Auswirkungen auf die Situation in den Krankenhäusern. So sei der Anteil der Menschen, die stationär in Krankenhäusern behandelt werden müssen, angestiegen. Stand Sonntag, 1. November, befanden sich 118 Covid-19 Patient*innen in Dortmunder Krankenhäusern, 22 davon wurden intensivmedizinisch betreut, darunter 17 an Beatmungsgeräten.

Verständnis für Unmut
"Angesichts dessen ist es immens wichtig, dass auch perspektivisch eine gute Versorgung in den Krankenhäusern gewährleistet ist, gerade für die Patient*innen mit schweren Verläufen", erklärte Zoerner, "entsprechend sind die neuerlichen Einschränkungen folgerichtig." Sie zeigte Verständnis für den Protest zahlreicher Kulturschaffenden, Gastronomen und Schausteller*innen, deren Existenzen auf dem Spiel stünden, und verwies gleichzeitig auf die Notwendigkeit, die Dynamik des Infektionsgeschehens der vergangenen Tage und Wochen zu durchbrechen. "Dabei geht es auch darum, die Kontakte von Menschen auf dem Weg zu und nicht nur an bestimmten Orten zu verringern, seien es Restaurants, Theater oder Märkte."

Birgit Zoerner appellierte hier nicht nur an das Verständnis der genannten Berufsgruppen, sondern auch an das weitere Mitwirken der Bürger*innen: "Jede*r Einzelne kann durch sein Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Abflachen der Welle beitragen. Und wenn dann nach vier Wochen Maßnahmen zurückgenommen werden können, dann stellen die derzeitigen Einschränkungen keine Überforderungen dar." Zoerner wies abschließend darauf hin, dass angesichts der derzeit weiter steigenden Neuinfektionen die städtischen Planungen zu eventuellen Behelfskrankenhäusern wieder aufgegriffen werden, die im Zuge des ersten Lockdowns auf den Weg gebracht wurden.

Schutz der Gesundheit geht vor
Ordnungsdezernent Norbert Dahmen erklärt: "Das Ordnungsamt hat am Wochenende eine Liste erstellt, was unter Corona-Bedingungen möglich ist und was nicht.“ Abrufbar ist die Tabelle ab sofort online. Eine zentrale Aussage der neuen CoronaSchVO sei, laut Dahmen, dass die Gastronomie zunächst bis zum 30. November geschlossen bleiben müssten. Auch gäbe es bis dahin keine Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte mehr – Ausnahmen wie etwa Beerdigungen und standesamtliche Trauungen seien allerdings weiterhin möglich. Im Zweifel ist das Ordnungsamt zu kontaktieren. "Gottesdienste können unter Corona-Bedingungen mit entsprechenden Hygienekonzepten weiter stattfinden. Die gleichen Regeln gelten auch für Freikirchen", so Dahmen. Weiterhin geöffnet sind, im Gegensatz zum ersten Lockdown dieses Jahres, die Kinderspielplätze. "Wichtig ist, dass dort ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. Unter Einschränkungen soll draußen vieles stattfinden können", so der Ordnungsdezernent. Allerdings gälte der Schutz der Gesundheit vor allem anderen.

Die Maskenpflicht für bestimmte Teile der Innenstadt (Hellweg, Brückstraßenviertel, Nordmarkt) und in den Fußgängerzonen der Vororte ist verlängert ebenfalls bis zum 30. November. "Viele Menschen trugen schon vor dem Einführen der Maskenpflicht in diesen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz und wird weitestgehend beachtet", zeigte sich Dahmen erfreut. Die wenigen, die sich nicht daran halten, werden von Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes darauf angesprochen. Außerdem verwies er auf eine gastronomische Besonderheit, dass bei To-Go-Lokalen Gerichte zwar direkt dort gekauft werden dürfen, allerdings ist der Verzehr innerhalb einer 50-Meter-Zone um den Gastro-Betrieb herum verboten. 30 zusätzliche Stellen sollen die derzeit 50 aktiven Ordnungsamt-Beschäftigten in den Kontrollen unterstützen.

Hoffnung auf Umkehr des Trends durch neue Verordnung
Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken berichtete davon, dass Treffen zwischen dem Gesundheitsamt und den Dortmunder Krankenhäusern stattfinden, um die Planungen zur Versorgung stationär behandlungsbedürftiger Patient*innen im Rahmen von Corona wieder aufzugreifen: "Anfang des Jahres gab es relativ wenig stationär Behandlungsbedürftige. Aktuell liegen wir damit deutlich über dem, was wir damals hatten. Hintergrund ist, dass Dortmund zunächst sehr gering von der Pandemie betroffen war. Derzeit haben wir ein sehr deutliches Infektionsgeschehen und hoffen, dass sich durch die getroffenen Maßnahmen auch für Dortmund in absehbarer Zeit eine Umkehr dieses Trends erkennen lässt.“ Deutlich verwies Dr. Renken, auch und gerade bei einer Reiserückkehr aus Risikogebieten, auf die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen sich testen zu lassen und sich entsprechend der geltenden Regeln zu verhalten.

Text: Torsten Tullius, Gaye Suse Kromer
Quelle: dortmund.de|nachrichten

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