20. Dezember 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt Dortmund legt Berufung gegen dortmund.de-Urteil des Landgerichts ein

Stadt sieht Webseite als zeitgemäßes Internetangebot einer Kommune an

Die Stadt Dortmund hat im Rechtsstreit um das Internetportal dortmund.de mit dem Verlag Lensing-Wolff, u.a. Ruhr-Nachrichten, gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. November 2019 Berufung eingelegt. Stadt sieht Webseite als zeitgemäßes Internetangebot einer Kommune an.

In dem Urteil hat das Landgericht es der Stadt Dortmund untersagt, das Angebot unter "dortmund.de" in seiner Erscheinungsform vom 15. Mai 2017 zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Das Gericht hat sein Urteil im Wesentlichen damit begründet, nach einer Gesamtbetrachtung überschreite das städtische Internetportal als Medium die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem so genannten "Gebot der Staatsferne der Presse" ergeben. Es handele sich bei dieser Art der Information nicht mehr um eine gemeindliche Aufgabe, weil die gesetzlichen Zuständigkeits- und Kompetenzgrenzen überschritten würden. Dieser Rechtsauffassung kann sich die Stadt Dortmund nicht anschließen.

Zeitgemäßes Angebot im Jahr 2019
Die Stadt Dortmund sieht es als eine zentrale und maßgebliche Fragestellung für die Klärung in weiteren gerichtlichen Instanzen an, was im Jahr 2019 zu der eigenen kommunikativen Angelegenheit und Aufgabenstellung der Stadtverwaltung gehört. Hat ein verstaubtes Bild obrigkeitsstaatlicher Behördentätigkeit aus Nachkriegszeiten Bestand oder wird im Jahr 2019 ein zeitgemäßes Kommunikationsverständnis einer Verwaltung zugrunde gelegt, deren Informationstätigkeit auch durch Kooperieren, Initiieren, Werben für den Standort, Vernetzen und Motivieren geprägt wird?

Eine der Leitfragen für die weitere gerichtliche Klärung lautet aus Sicht der Stadt Dortmund: "Was umfasst die –[....] Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Tätigkeit und künftigen Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats?" (Formulierung im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.12. 2018, Crailsheimer Stadtblatt II). Es gilt zu klären, was vor dem oben genannten Hintergrund die Herausforderungen an und die zulässigen Inhalte für das Informationsverhalten der Kommunen in einer zunehmend digitalisierten Informationsgesellschaft sind.

Einer Kommune muss es möglich sein mit üblichen und erwarteten Standards zu informieren
"Partizipation und Information der Bürgerschaft sind zentrale Anliegen der Stadt Dortmund. Kommunikation ist einer stetigen Veränderung unterlegen. Um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, ist eine fortlaufende Weiterentwicklung der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar", so Oberbürgermeister Ullrich Sierau. "Nur so ist es möglich, hohe Akzeptanz für Projekte und Themen zu erzielen, nachhaltig zu arbeiten und den Standort zu stärken. Einer Kommune muss es möglich sein, in der digitalen Welt ihre Bürger*innen entsprechend der üblichen und erwarteten Standards über die kommunalen Zusammenhänge zu informieren", so Sierau.

Online-Auftritte müssen zeitgemäß sein
Dieser Ansatz, im Rahmen der Nachhaltigkeit die Stadtgesellschaft über die unterschiedlichsten kommunalen Projekte und Vorhaben zu informieren, sie zu vernetzen, sie zu motivieren und sie dabei mitzunehmen, entspricht den von der Stadt Dortmund seit Jahren gelebten Prinzipien von Transparenz und Partizipation. Die Stadt Dortmund ist für diesen Ansatz mehrfach ausgezeichnet worden. Im Jahr 2014 mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis und 2017 mit dem "Verwaltungs-Oscar", dem European Public Sector Award, bei dem sich Dortmund gegen 69 weitere Konkurrenten europaweit durchgesetzt hat.

Die Stadt Dortmund wird in ihrer Auffassung und in der damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzung vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetags unterstützt. Auch der Städtetag NRW hat in einem Vorstandsbeschluss schon im November 2017 formuliert: "Online-Auftritte der Städte sind heute unverzichtbar zur Information der Öffentlichkeit und haben zudem eine besondere Relevanz für das Stadtmarketing. Deshalb müssen die Online-Auftritte zeitgemäß gestaltet werden. Eine journalistische Aufbereitung von Inhalten ist für Städte in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zwingend notwendig, um ihren Informationsauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen zu können."

Quelle: dortmund.de/nachrichten

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