22. Februar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt hebt Vogelgrippe-Schutzzone auf

Einige Vorschriften gelten dennoch

Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Dortmunder Vogelauffangstation gelten strenge Vorgaben für Geflügelhalter*innen. Ab Dienstag, 22. Februar, werden die in einem Radius von drei Kilometern geltenden Schutzmaßregeln aufgehoben. Die für die Überwachungszone (10-km-Radius) gültigen Vorschriften bleiben aber weiter bestehen.

Am Donnerstag, 27. Januar, wurde die Vogelgrippe in Dortmund amtlich festgestellt . Die Stadt Dortmund hatte eine Allgemeinverfügung mit strengen Vorgaben für Geflügelhalter*innen herausgegeben - dazu gehörte die Stallpflicht. Nun werden die Schutzmaßregeln in dem 3-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb aufgehoben.

Somit gelten erleichterte Bedingungen insbesondere für Schlachtbetriebe und Zerlegungsbetriebe von Geflügelfleisch und für große gewerbliche Geflügelhalter*innen. Die für die Überwachungszone (10-km-Radius) geltenden Vorschriften bleiben bestehen und sind auch für das Gebiet der vorherigen Schutzzone anzuwenden.

Das bedeutet konkret: Die Stallpflicht (Aufstallungspflicht) und die Bestandssperre gelten weiter, d. h. weiterhin dürfen Eier, Tiere, Geflügelfleisch, tierische Produkte und Futtermittel nicht in einen oder aus einem Bestand verbracht werden.

Quelle: Dortmund.de/Nachrichten

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