15. März 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt trifft Entscheidungen zur Betreuung von Kindern - Übergangszeit in allen Einrichtungen

Wer sind Schlüsselpersonen?

Der Krisenstab der Stadt Dortmund hat heute getagt, um die Umsetzung der Erlasse des Landes zur Aussetzung der Schulpflicht und zum Betretungsverbot für Kitas festzulegen und die Folgen für die Stadt Dortmund zu definieren.

Kurzversion:

  • Die Schulpflicht ist ab Montag, 16. März aufgehoben
  • Für Kitas und ähnliche Einrichtungen gilt ein Betretungsverbot
  • Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gilt eine Übergangszeit - Betreuung ist in allen Einrichtungen möglich.
  • Ab Mittwoch, 18. März, nur noch Betreuung in Kitas o.ä, und Schulen bis Klasse 6, wenn Nachweis über s.g. "Schlüsselperson"
  • Appell an alle Eltern: Kinder möglichst zuhause behalten

Wer sind Schlüsselpersonen?
Zu "kritischen Bereichen der Infrastruktur" zählen laut Erlass des Landes folgende Sektoren: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Für die Stadt Dortmund selber sind das die Beschäftigten von Stadtverwaltung, Stadttöchtern und die Beschäftigten in den Schulen und in der Kinderbetreuung.

Das Land hat festgelegt: Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus dem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen

Den Nachweis können Eltern zunächst über einen Dienstausweis, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder eine Verdienstbescheinigung führen.

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