24. Januar 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt weitet Maskenpflicht in der Innenstadt aus

Innerhalb des Wallrings muss eine Alltagsmaske getragen werden

Die Stadt Dortmund weitet die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum aus. Ab Samstag, 23. Januar, gilt: Innerhalb des Wallrings muss eine Alltagsmaske getragen werden. 

"So sollen weitere Risiken für die Bevölkerung minimiert werden, sich mit dem Covid19-Virus anzustecken", erklärt Rechtsdezernent Norbert Dahmen. Diese präventive Maßnahme wird trotz einer aktuell in Dortmund im Vergleich zu den  letzten Wochen gesunkenen Inzidenz  durchgeführt, um einer möglichen  Ausbreitung der höher infektiösen Virus-Mutationen entgegenzutreten und so dem Ziel einer Inzidenz von unter 50 näher zu kommen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch, OP-Maske) gilt ab Samstag, 23. Januar 2021, in folgenden Bereichen:

  • Innerhalb des Wallrings der Dortmunder Innenstadt – inklusive der innerhalb des Wall liegenden Bürgersteige in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr.
  • Auf der Münsterstraße von der Einmündung Priorstraße bis zur Kreuzung Mallinckrodtstraße, sowie auf der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage des
  • Nordmarktes in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr.

In den Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren von 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt ebenfalls nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende.

Maßnahme gilt zunächst bis 15. Februar
Die Alltagsmaske kann kurzzeitig abgelegt werden, wenn Essen und Trinken aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Ein kurzes Absetzen der Maske, um einen Schluck zu trinken, wird toleriert, der Verzehr von Speisen über einen längeren Zeitraum ist allerdings nicht gestattet. Zum Verzehr von Speisen ist die Zone, in der die "Maskenpflicht" besteht, zu verlassen. Um zu rauchen, darf die Maske nicht abgenommen werden.

Gegen Bürger*innen, die sich nicht an die Maßnahme halten, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Die Ausweitung der Maskenpflicht in der Innenstadt gilt zunächst bis zum 15. Februar 2021.

Quelle: dortmund.de | nachrichten

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