1. Juni 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt will südliche Gartenstadt als Siedlung unter Denkmalschutz stellen

Die südliche Gartenstadt ist ein herausragendes Zeugnis der Dortmunder Baugeschichte

Die südliche Gartenstadt ist ein herausragendes Zeugnis der Dortmunder Baugeschichte und soll deshalb als Gesamtanlage für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Bevor die Stadt eine neue Denkmalbereichssatzung aufstellt, sollen Dortmunds Bürger*innen mitsprechen dürfen.

Im Auftrag der Dortmunder Lokalpolitik hat die Untere Denkmalbehörde ein Gutachten zum Schutz der Südlichen Gartenstadt erarbeiten lassen. Seit Ende 2020 hat das Büro für Architektur und Stadtplanung Farwick und Grote die Südliche Gartenstadt untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Südliche Gartenstadt ist ein herausragendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte und sollte deshalb als Gesamtanlage für zukünftige Generationen erhalten werden.

Als Instrumentarium schlagen die Architekt*innen und Stadtplaner*innen die Kombination eines Bebauungsplans, einer Gestaltungssatzung und einer Denkmalbereichssatzung vor.

Rat soll Denkmalbereich Gartenstadt im Juni beschließen
Als wichtigstes Instrument wird die Denkmalbereichssatzung bewertet, weil durch sie ein weiterer Verlust historischer Substanz in den meisten Fällen verhindert werden kann. Beschließt der Rat in seiner Sitzung am 23. Juni 2022, dass eine solche Satzung aufgestellt werden soll, wäre dies erst der zweite Denkmalbereich in Dortmund, seit die Werksiedlung Oberdorstfeld 1993 flächendeckend unter Schutz gestellt wurde.

Seit heute 1. Juni 2022 tritt das neue Denkmalschutzgesetz des Landes NRW in Kraft. Deshalb ginge mit dem Beschluss, einen Denkmalbereich aufzustellen, außerdem der vorläufige Schutz der Siedlung einher. Bauliche Veränderungen bedürften dann einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, könnten anders als bisher in vielen Fällen aber auch steuerlich geltend gemacht werden. Den Geltungsbereich hat die Untere Denkmalbehörde gemeinsam mit der Landesdenkmalpflege beim LWL festgelegt. Er umfasst nur diejenigen Bereiche der Südlichen Gartenstadt, die bereits bis zum Zweiten Weltkrieg angelegt und großteils bebaut waren.

Veränderungssperre bis März 2023 verlängert
Bisher gilt für die gesamte Südliche Gartenstadt zwischen B236, ehemaliger Hafenbahn, B1 und Joseph-Cremer-Straße eine sog. Veränderungssperre, die der Rat 2020 beschlossen und Anfang dieses Jahres bis März 2023 verlängert hat. Das heißt, dass die Kommune alle Bauanträge bis zum Auslaufen der Sperre zurückstellen oder ablehnen kann.

Damit sollen negative Veränderungen in der Gartenstadt verhindert werden, bis geeignete Schutzinstrumente aufgestellt sind. Da das neue Denkmalschutzgesetz eine vorläufige Unterschutzstellung vorsieht, ist eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre wohl nicht notwendig. Der vorläufige Schutz gilt für eine Dauer von zwei Jahren. In diesem Zeitraum müsste die Denkmalbereichssatzung endgültig aufgestellt werden.

Bürger*innen-Beteiligung geplant
So lange soll es laut Unterer Denkmalbehörde aber nicht dauern. Mit einem Entwurf der Satzung ist wohl schon im Herbst 2022 zu rechnen. Dann sollen auch die Bürger*innen beteiligt werden. Zunächst bei einer Informationsveranstaltung und dann durch die öffentliche Auslegung der Satzung für eine Dauer von vier Wochen.

In dieser Zeit können die Bürger*innen Bedenken und Anregungen einbringen. Anschließend erörtert die Untere Denkmalbehörde die erhobenen Einwendungen gemeinsam mit dem Landschaftsverband und passt die Satzung entsprechend an. Anschließend wird die überarbeitete Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. In Kraft tritt die Satzung aber erst, wenn sie nach dem Ratsbeschluss außerdem von der Oberen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung in Arnsberg genehmigt wird. Dies könnte dann im Frühjahr 2023 der Fall sein.

Anschließend sollen der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung erarbeitet werden. Nicht zuletzt ist aber auch eine geplante Gestaltungsfibel von Bedeutung, die selbst keine rechtlichen Festsetzungen enthält, sondern zu den informellen Instrumenten zählt. Mit ihr sollen die Geschichte der Dortmunder Gartenstadt und die rechtlichen Festsetzungen der Rechtsinstrumente bürgernah und möglichst anschaulich aufbereitet werden.

 

Quelle: Stadt Dortmund

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