28. August 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Steigende Inzidenzen: Stadt führ erneute Maskenpflicht für Wochenmärkte in drei Stadtbezirken ein

Neue Regelung gilt ab Samstag, 28. August

Die Stadt Dortmund als Veranstalterin der Wochenmärkte führt ab Samstag, 28. August, auf einigen Märkten die Maskenpflicht wieder ein. Auf dem Nordmarkt, dem Markt in Scharnhorst sowie dem Hauptwochenmarkt in der Innenstadt muss auf der gesamten Marktfläche mindestens eine OP-Maske getragen werden. Auf diesen Märkten ist es nicht durchgehend möglich, die Abstandsregeln einzuhalten. Speisen und Getränke dürfen an zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen weiter eingenommen werden, so dass die Imbiss-Stände weiter betrieben werden können.

Seit etwa drei Wochen beobachtet das Gesundheitsamt einen zunehmend schnelleren Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz in Dortmund. Ursache dafür sind ganz überwiegend mitgebrachte Infektionen aus den Urlaubsländern. Die einzelnen Stadtbezirke sind sehr unterschiedlich betroffen. "Wir beobachten den Verlauf in den Stadtbezirken genau, um bei entsprechenden Schwerpunkten auch Maßnahmen zum Schutz der Menschen dort veranlassen zu können", sagt Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamts.

Mehrere Schwerpunkte in Dortmund
Inzwischen haben sich mehrere solcher Schwerpunkte gebildet. Die Innenstadt-Nord hat eine Sieben-Tages-Inzidenz von 387,6, der Bezirk Scharnhorst liegt bei 200,1 und die Innenstadt-West bei 181,8. In allen anderen Stadtbezirken liegen die Inzidenzen noch deutlich niedriger.

"Leider müssen wir insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen zudem von einer hohen Zahl nicht erkannter Infektionen ausgehen, weil bei ihnen oft keine oder nur sehr geringe Symptome auftreten. Wir müssen daher von einem weiteren deutlichen Anstieg der Infektionszahlen in den nächsten zwei Wochen ausgehen", so Renken.

Bei weiter steigenden Ansteckungszahlen wird die Maskenpflicht gegebenenfalls auf Wochenmärkte auch in anderen Bezirken ausgedehnt. "Weitergehende Maßnahmen kann die Stadt auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung nicht treffen", sagt Dr. Frank Renken. Die derzeit gültige Coronaschutzverordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen.
Quelle: dortmund.de| nachrichten

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