23. Dezember 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Steigende Kosten erfordern Preisanpassung bei DEW21

Monatliche Mehrkosten von etwa 1,13 Euro

Gestiegene Netzentgelte und Beschaffungspreise beim Strom sowie die neu eingeführte CO2-Steuer beim Gas zwingen auch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), ihre Strom- und Erdgaspreise zum 1. Februar 2021 anzupassen.

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, wobei Energieunternehmen nur auf ein Viertel davon Einfluss haben. Allein der Anteil der staatlichen Abgaben macht 52 Prozent aus, der Anteil der Netzentgelte liegt bundesweit im Durchschnitt bei 25 Prozent. In den staatlichen Abgaben sind u.a. die Stromsteuer sowie die Abgaben aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) veranschlagt. Zwar wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh gedeckelt, doch im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie damit nur minimal um gerade einmal 0,26 ct/kWh. Andere Preisbestandteile wiederum erhöhen sich leicht zum Jahreswechsel.

Die Netzentgelte bestimmen etwa ein Viertel des Strompreises und steigen in Dortmund zum Jahreswechsel um 3,07 Euro brutto. Diese Entgelte werden von den staatlichen Regulierungsbehörden streng geprüft und genehmigt. Ein wesentlicher Grund für die steigenden Netzkosten ist der erforderliche Aus- und Umbau der Verteilnetze im Zuge der Energiewende.

Darüber hinaus sind auch die Beschaffungspreise gestiegen, die sich in den noch beeinflussbaren Preisbestandteilen wiederfinden.

Monatliche Mehrkosten von etwa 1,13 Euro
Die verschiedenen Entwicklungen machen eine Preisanpassung in der Stromversorgung für DEW21 notwendig. Davon sind zum 1. Februar 2021 die Privatkunden in der Grundversorgung sowie in einigen Sondertarifen betroffen. Für einen privaten Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh im Jahr ergeben sich dadurch in der Grundversorgung monatliche Mehrkosten von 1,13 Euro brutto, das entspricht rd. 1,5 Prozent. In den Sonderverträgen liegt die Erhöhung – je nach Tarif – zwischen 1,5 und 2,0 Prozent, was eine monatliche Mehrbelastung von 0,43 bis 1,13 Euro ausmacht. Auch für Gewerbekunden von DEW21 werden die Strompreise zum 01. Februar in der Grundversorgung und in einigen Sondertarifen angepasst. Diese bewegen sich abhängig vom Verbrauch der Gewerbekunden zwischen 1,0 und 2,0 Prozent.

Im Bereich der Erdgasversorgung macht eine staatlich vorgegebene Neuerung eine Preisanpassung für DEW21 notwendig: Zum 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung einen Preisaufschlag von 25 Euro je Tonne CO2 eingeführt. Dieser soll helfen, die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu reduzieren, um unser Klima zu schützen. Die Kosten für die Emissionszertifikate werden über den Erdgaspreis an die Endverbraucher weitergegeben. Dies führt zu einem Preisanstieg in Höhe von 0,54 ct/kWh brutto. Laut dem Vergleichsportal Verivox haben bereits mehr als 280 Grundversorger eine Preisanpassung für die Erdgasversorgung für das kommende Jahr angekündigt. Diese liegt im Durchschnitt bei 6,6 Prozent.

Bei DEW21 reichen die gesunkenen Netznutzungsentgelte und Beschaffungskosten leider nicht aus, um die zusätzlichen Kosten durch den CO2-Preis vollständig zu kompensieren. Daher ist DEW21 auch hier gezwungen, die Preise für Privatkunden in der Grundversorgung ebenfalls zum 1. Februar 2021 anzupassen. Für einen privaten Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 8.000 Kilowattstunden bedeutet dies in der Grundversorgung eine monatliche Mehrbelastung von 1,79 Euro brutto oder etwa 2,8 Prozent. Für Gewerbekunden erhöht sich in der Erdgasgrundversorgung der Preis um 2,0 und 3,7 Prozent. Für Kunden, die einen Tarif mit Energiepreisregelung haben, wird die CO2-Abgabe – wie vertraglich festgelegt – zum Jahreswechsel bereits 1:1 weitergegeben.

In den privaten Strom- und Erdgastarifen mit einer Energiepreisregelung und Laufzeitbindung, wie die Tarife aus dem DEW21 Produktbaukasten, werden die gestiegenen Netzentgelte, Umlagen und Abgaben – wie vertraglich vereinbart – zum Jahresbeginn 1:1 automatisch angepasst.

Privatkunden werden per Post informiert
Alle Privatkunden, bei denen sich zum 1. Februar 2021 die Preise ändern, werden angeschrieben. Um für unsere Kunden den idealen, individuell passenden Tarif zu ermitteln, stehen die DEW21-Mitarbeiter*innen gerne telefonisch, noch bis einschließlich Dienstag, 22. Dezember, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung: telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231 2222-2125, per Mail unter kunden@dew21.de, bis einschließlich Dienstag, 22. Dezember: persönlich in unserem Service-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 8 bis 16 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 22. Dezember: persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 7 bis 17 Uhr und rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf www.dew21.de

Quelle: dortmund.de | nachrichten

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