11. August 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Streuobstwiese - Bitte nicht ausplündern, sonst wird das Obstpflücken zum bitteren Zankapfel

Erlaubt sind nur haushaltsübliche Mengen

Der Sommer gibt zurzeit alles – und gerade in Corona-Zeiten suchen Menschen Erholung in der nahen Umgebung. Da gibt es kaum etwas Schöneres als auf dem Spaziergang in der freien Landschaft im Vorbeigehen auf einer Obstbaumwiese Äpfel zu pflücken und zu essen. 

Gegen diese besonders reizvolle Art des Naturgenusses ist auch nichts einzuwenden, zumal auch Kinder und junge Leute auf diese Weise erleben können, dass Obst nicht nur im Supermarkt zu finden ist.

Kritisch ist allerdings der Obstraub im großen Stil, bei dem ungefragt mit Körben und Fahrzeugen komplette Bäume oder gar ganze Obstwiesen zu gewerblichen Zwecken "abgeerntet" werden. Derzeit treffen wieder einzelne Meldungen ein, dass Menschen beobachtet wurden, die sich nach dem Abernten mit ganzen Autoladungen voller Obst wieder aus dem Staub machen.

Erlaubt sind nur haushaltsübliche Mengen
Das Umweltamt der Stadt Dortmund weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Pflücken nur für den Eigenverbrauch in haushaltsüblichen Mengen erlaubt ist. Das Obst darf nicht verkauft oder sonst gewerblich genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Umweltamt das Recht vor, den Diebstahl zur Anzeige zu bringen. Dann ist mit der Behörde im wahrsten Sinne des Wortes nicht gut Kirschen essen. Hinweise von Zeug*innen aus der Bevölkerung nimmt das Umweltamt gerne entgegen. Der einfachste Kontaktweg läuft über umweltamt@stadtdo.de.

Zudem weist das Umweltamt auch auf die besonderen Regeln zum Schutz der Bäume und Obstwiesen hin. Denn diese Orte bieten Platz für enorm viele Lebewesen. Mit zunehmendem Alter entwickeln sich Streuobstwiesen zu Lebensräumen mit hoher Artenvielfalt und einer Fülle von unterschiedlichsten Pflanzen, Pilzen, Flechten, Insekten und Vögeln.

50 Streuobstwiesen im Stadtgebiet
Deshalb dürfen die Obstbaumwiesen auch nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Das Klettern auf Bäume und das Abbrechen von Ästen ist untersagt. Die Bäume auf den Streuobstwiesen sind also definitiv keine Leistungsbäume, die der "Obstproduktion" dienen.

Das Umweltamt der Stadt Dortmund betreut rund 50 Streuobstwiesen im gesamten Stadtgebiet. Gepflegt werden diese Streuobstwiesen übrigens durch Schafbeweidung oder zweimaliges Mähen pro Jahr. Denn damit Blühpflanzen ausblühen und sich versamen können, ist eine extensive Nutzung und schonende Pflege notwendig.

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