29. Dezember 2018 / Aktuelles aus der Stadt

Verbotszonen für Böller

Silvester in Dortmund

Verbotszonen für Böller

In weiten Bereichen der Dortmunder Innenstadt gilt in der Silvesternacht ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Das gehört zu dem erweiterten Sicherheitskonzept von Stadt und Polizei für Dortmund.

Die Stadt Dortmund wird zwei Verbotszonen für Pyrotechnik/Silvesterfeuerwerk einrichten:

  • Hauptbahnhofsvorplatz, von der Katharinenstraße bis zur Kampstraße 
  • Bereich Alter Markt

jeweils im Zeitraum von Silvester, 31.12.2016, 20.00 Uhr bis Neujahr, 1.1.2017, 2.00 Uhr.

Das beabsichtigte Verbot bezieht sich auf das Abbrennen von Pyrotechnik. Das Mitführen bleibt erlaubt. Vom vorgesehenen Abbrennverbot ist das typische Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller etc.) im Sinne der Vorschriften des Sprengstoffrechts erfasst.

Die Verwendung von Bengalos/bengalischen Feuern als Silvesterfeuerwerk ist ohnehin nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften verboten.

 

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