21. Juli 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Weg frei für weitere digitale Verwaltungsleistungen in Dortmund

Bis Ende 2022 etwa 575 digitale Verwaltungsleistungen

Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Familienleistungsgesetz vom 24. Juni 2020 und zum Meldegesetz vom 15. Juni 2020 wird das digitale Angebot für Bürgern*innen zukünftig ausgebaut und weitere Erleichterungen in Aussicht gestellt.

Mit dem Familienleistungsgesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um Eltern zukünftig die zentralen Familienleistungen in einem gebündelten Online-Antrag anbieten zu können. Neben der Geburtsurkunde - mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige – können Familien auf Wunsch künftig Elterngeld und Kindergeld in einem Zuge beantragen. In einem weiteren Schritt soll auch noch der Kinderzuschlag dazukommen.

Online-Zugang zu Meldedaten
Die Weiterentwicklung des Meldegesetzes bringt darüber hinaus Erleichterungen des Zugangs der Bürger*innen zu ihren Meldedaten und deren weiteren Nutzung mit sich. Meldedaten können dann digital über ein Verwaltungsportal abgefragt, in elektronischer Form abgerufen und für verschiedene Zwecke genutzt werden. Für die Bürger*innen wird es ein Novum geben: Neben dem klassischen Gang zum Amt wird es dann erstmalig möglich sein, die Anmeldung nach einem Umzug in eine neue Stadt durchweg elektronisch durchzuführen.

Geburtenmeldung ohne Behördengang möglich
Mit Blick auf die dann möglichen Erleichterungen für Familien ist die Stadtverwaltung Dortmund schon jetzt gut aufgestellt. So lässt das Standesamt Dortmund die von den Krankenhäusern bzw. vom Geburtshaus erstellte Geburtsanzeige, neben der von den Eltern unterschriebenen Erklärung zur Bestimmung des Vor- und Familiennamens der Neugeborenen, mit den zur Beurkundung benötigten Urkunden und sonstigen Nachweisen täglich abholen.

Die Beurkundung wird im Backoffice vorgenommen und die Eltern erhalten die Urkunden für das Kind sowie die Bescheinigungen für z.B. Kinder-und Elterngeld gegen Rechnung per Post. Damit wird es Eltern von neugeborenen Kindern erheblich erleichtert, die Geburt anzumelden, da sie in der Regel nicht mehr persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen und Ihnen Wege- und Wartezeiten erspart bleiben. Die Inanspruchnahme des Services ist kostenlos, freiwillig und wird seit Jahren von mehr als 80 Prozent der Eltern, deren Kinder in Dortmund geboren wurden, genutzt. In 2019 wurden 5.442 Kinder in Dortmund geboren.

Bis Ende 2022 etwa 575 digitale Verwaltungsleistungen
Neben alldem hat sich die Verwaltung bereits seit einigen Jahren auf den Weg gemacht, ihre Verwaltungsleistungen nicht nur bürgerorientiert, sondern auch online anzubieten. So bieten die Bürgerdienste der Verwaltung u.a. das Kfz-Wunschkennzeichen, Leistungen des Fundbüros und die Beantragung von Führungszeugnissen über das Internet (mit eID des Personalausweises) an. Kurz- und mittelfristig werden noch weitere Leistungen hinzukommen, wie bspw. die Beantragung von Personenstandsurkunden.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), das Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 dazu verpflichtet ca. 575 ihrer Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten, hat die Digitalisierung der Verwaltung einen weiteren Schub erhalten.

Stadt Dortmund gut aufgestellt
Zu Beginn des Jahres hatte die Stadtverwaltung bereits ihr Serviceportal umgestaltet und eine übersichtlichere Startseite für alle Nutzer*innen geschaffen. Aktuell beschäftigt sich eine eigens dafür eingerichtete Arbeitsgruppe in der Stadtverwaltung mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem OZG und steht im engen Austausch mit den verschiedenen Fachbereichen.

Stadtrat Norbert Dahmen, verantwortlich für das Dezernat Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr, bewertet die aktuellen Entwicklungen ebenfalls positiv: “Der Wunsch vom digitalen Gang zum Amt kann endlich Realität werden. Viele Behördengänge können dann bequem per Mausklick erledigt werden. Das erhöht nicht nur die Zufriedenheit der Bürger*innen sowie der Unternehmen, sondern entlastet unsere Beschäftigten gleichermaßen.“

 

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