Digitale Zustellung von Beihilfebescheiden startet landesweit
Ab sofort können Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen ihren Beihilfebescheid vollelektronisch über die BeihilfeNRW-App erhalten. Die neue Funktion steht nach erfolgreicher Pilotierung nun in allen teilnehmenden Beihilfestellen der Landesverwaltung zur Verfügung. Auch Kommunen, die die App einsetzen, können die digitale Bescheidzustellung nutzen.
Servicegewinn und Einsparpotenzial
Mit der digitalen Zustellung entfällt in weiten Teilen der bisher notwendige Versand von Papierdokumenten. Dadurch werden Druck- und Versandkosten reduziert und Bearbeitungszeiten verkürzt. Rund 3,5 Millionen Beihilfebescheide verschicken die Beihilfestellen des Landes pro Jahr. Bei vollständiger digitaler Zustellung lassen sich allein beim Porto Einsparungen in Millionenhöhe erzielen.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erklärt: „Mit der Fortentwicklung der seit 2018 eingesetzten BeihilfeNRW-App wird das digitale Angebot für Beihilfeberechtigte gezielt weiter ausgebaut. Ein deutlicher Servicegewinn, der auf Dauer auch zu einer spürbaren Entlastung von Umwelt und öffentlichen Haushalten beiträgt. Auch hier zeigt sich: Wir treiben die Digitalisierung in der Landesverwaltung konsequent voran. Dabei müssen sich unsere digitalen Angebote am Alltag und den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Der digitale Beihilfebescheid ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir diesen Anspruch in der Praxis umsetzen.“
Funktion und Aktivierung
Die Beihilfebescheide stehen unmittelbar nach der Freigabe durch die Beihilfestelle digital in der App zur Verfügung. Frühere Bescheide bleiben dauerhaft im elektronischen Postfach abrufbar. Um die digitale Zustellung zu aktivieren, muss die Funktion einmalig in der BeihilfeNRW-App freigeschaltet werden. Informationen und häufige Fragen sind unter beihilfeappinfo.nrw.de abrufbar.
Die Nutzung ist auf Smartphones mit aktuellem Android- oder iOS-Betriebssystem möglich.
„Mit der digitalen Bescheidzustellung wird die Beihilfegewährung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen konsequent modernisiert. Davon profitieren sowohl die Antragstellenden als auch die Beschäftigten in den Beihilfestellen“, so Minister Dr. Optendrenk.
Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
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