10. Januar 2022 / Aktuelles aus NRW

Schon bei der Anschaffung auf tierschutzgerechte Aufzucht achten

Haustier-Haltung

Umweltministerin Heinen-Esser: Tiere sind nicht irgendeine Ware – Gemeinsam Tierschutz im Haustier-Handel stärken.

Um dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorzuschieben und so Tierleid zu verhindern, ruft Umweltministerin Heinen-Esser dazu auf, bereits bei der Anschaffung auf Warnzeichen für einen illegalen Welpenhandel zu achten. Zudem müssten für den Online-Handel schnell bundesweite Regelungen zur Einhaltung des Tierwohls geschaffen werden.

Um dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorzuschieben und so Tierleid zu verhindern, ruft Umweltministerin Heinen-Esser dazu auf, bereits bei der Anschaffung auf Warnzeichen für einen illegalen Welpenhandel zu achten. Zudem müssten für den Online-Handel schnell bundesweite Regelungen zur Einhaltung des Tierwohls geschaffen werden. Im vergangenen Juni hatte der Bundesrat hierzu aufgrund einer nordrhein-westfälischen Initiative eine Entschließung gefasst.

„Wer bei der Anschaffung von Tieren auf eine tierschutzgerechte Aufzucht achtet, unterstützt die Eindämmung von Tierleid und illegalem Handel. Gleichzeitig setzen wir uns für einheitliche und verbindliche Tierschutz-Regeln für den Online-Handel ein, denn Tiere sind nicht irgendeine Ware“, so Ministerin Heinen-Esser.

In den letzten Jahren hat der Handel mit Tieren insbesondere auch über das Internet deutlich zugenommen. Der im Juni 2021 vom Bundesrat angenommene Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens aus dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sieht daher vor, dass nur noch eingetragene Züchterinnen und Züchter mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis ihre Tiere über Kleinanzeigen im Internet verkaufen dürfen.

Die Bedeutung der Beachtung von Warnzeichen beim Hundekauf unterstreicht auch Dr. Gerlinde von Dehn, die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf einen illegalen Welpenhandel könnten demnach hindeuten:

  • Treffpunkt und Übergabe der Tiere an öffentlichen Orten
  • Verkauf ohne Sichtung von Muttertier und Wurfgeschwistern
  • Angebot, die Welpen direkt beim Käufer vorbei zu bringen
  • Augenscheinlich schlechter Gesundheits- und/oder Pflegezustand der Welpen
  • Fehlende Impfausweise oder ausländische Impfausweise
  • Fehlende Kennzeichnung der Tiere (Chipnummer)

Unabdingbar ist zudem ein tierschutzgerechter Transport. Ministerin Heinen-Esser dankt den beteiligten Personen von Polizei und Veterinäramt, die in der Nacht zu Mittwoch bei Aachen nach ersten Erkenntnissen einen illegalen Transport von mehr als 60 Hundewelpen auf dem Weg von Tschechien nach Belgien aufgehalten haben. Damit mögliche Verstöße konsequent geahndet werden, bietet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hierzu in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Veterinärbehörden und Polizei an.
Quelle: land.nrw/pressemitteilung

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