Angeln ohne Angelschein: Diese Strafen gelten in NRW
Angeln ist eine wunderbare Möglichkeit, die Natur zu genießen und am Wasser zur Ruhe zu kommen. Damit die empfindlichen Ökosysteme und Fischbestände in Nordrhein-Westfalen auch langfristig erhalten bleiben, gelten klare rechtliche Vorgaben für ein nachhaltiges Miteinander am Gewässer.
Mehr als nur ein Dokument: Warum der Angelschein wichtig ist
Der Fischereischein ist der Nachweis grundlegender Kenntnisse im Tierschutz, in der Gewässerkunde sowie zu Schonzeiten und Fangbestimmungen. Wer diese Regeln einhält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt.
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben im Fischereirecht kann nicht nur ökologische Folgen haben, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen
Da das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie nur angeln, wenn Sie:
- einen gültigen Fischereischein besitzen und
- einen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer haben.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann dies rechtliche Folgen haben.
Mögliche Verstöße und Konsequenzen im Überblick

Hinweis von bussgeldkatalog.org: „Vorsicht bei Flüssen! Sollten Sie beispielsweise Hotels und Höfe an einem Flussabschnitt finden, kann es sein, dass dieser dem Besitzer oder Pächter des Gebäudes gehört. Haben Sie sein Einverständnis nicht eingeholt, kann auch hier der Tatbestand des Diebstahles bzw. der Fischwilderei erfüllt sein.“
Kontrollen und Durchsetzung in der Praxis
In Nordrhein-Westfalen werden Angelgewässer regelmäßig kontrolliert, etwa durch Fischereiaufseher, Ordnungsbehörden oder die Polizei. Dabei müssen Angler sowohl ihren Fischereischein als auch den Fischereierlaubnisschein vorzeigen können.
Verstöße werden in der Praxis konsequent verfolgt, insbesondere bei vorsätzlichem Schwarzangeln drohen Anzeigen und strafrechtliche Verfahren.
Wann liegt eine Straftat vor?
Eine Straftat liegt insbesondere dann vor, wenn ohne Erlaubnis in einem Gewässer gefischt wird. In diesem Fall greift der Straftatbestand der Fischwilderei (§ 293 StGB).
Wichtig: Bereits der Versuch des Auswerfens der Angel mit Fangabsicht kann strafbar sein.
So angeln Sie legal in NRW
- Vorbereitungskurs absolvieren
- Fischereiprüfung bestehen
- Fischereischein beim zuständigen Ordnungsamt beantragen
- Fischereierlaubnisschein für das gewünschte Gewässer erwerben
Mit diesen Voraussetzungen können Sie die Natur entspannt und rechtssicher genießen.

