10. Mai 2026 / Bußgeldkatalog 2026

Hinweise zu Alkohol und Sicherheit im Straßenverkehr

Zum Feiertag wird auf Alkoholgrenzen und verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr hingewiesen 🚗

Veröffentlicht am 10. Mai 2026 um 07:30 Uhr

Sicher durch die Feiertage: Verantwortung am Steuer

Feiertage bringen oft mehr Verkehr, mehr Begegnungen und nicht selten auch gesellige Anlässe mit sich. Wer in dieser Zeit unterwegs ist, sollte deshalb besonders aufmerksam sein und die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr kennen.

Gerade wenn Alkohol im Spiel ist, kann schon eine kleine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die geltenden Grenzwerte zu beachten und verantwortungsvoll zu handeln, bevor man sich wieder ans Steuer setzt.

Grenzwerte für Auto, Rad und E-Scooter

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol schützt nicht nur die eigene Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Sicherheit aller. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die strikte 0,0-Promille-Grenze.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten je nach Fahrzeug unterschiedliche Regelungen, die klare Konsequenzen bei Alkoholfahrten nach sich ziehen können:

Wie der Körper Alkohol abbaut

Ein häufiges Missverständnis ist die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus. Der menschliche Körper baut im Durchschnitt lediglich etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Weder Kaffee, kalte Duschen noch kurzer Schlaf können diesen biologischen Prozess beschleunigen.

Wer also am späten Abend feiert, sollte auch am nächsten Morgen das Auto stehen lassen, da Restalkohol die Fahrtüchtigkeit weiterhin beeinträchtigen kann.

Rechtliche Klarheit schafft Sicherheit

Die Einhaltung der Grenzwerte dient der allgemeinen Sicherheit und sorgt dafür, dass die Straßen für Fußgänger und Fahrer gleichermaßen sicher bleiben. Die rechtliche Basis hierfür bildet das Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG), welche Fahrten ab 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit einstuft.

Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit oder eine Verkehrsgefährdung vor, greift das Strafgesetzbuch (§ 316 StGB). Bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze drohen bereits beim ersten Mal Bußgelder in Höhe von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

Mit Plan zum Ziel

Ein schöner Feiertag endet am besten mit einem sicheren Heimweg. Bilden Sie Fahrgemeinschaften mit einem festgelegten „Driver“, nutzen Sie den gut ausgebauten ÖPNV oder rufen Sie sich ein Taxi. So leisten Sie einen wertvollen Beitrag für ein sicheres Miteinander und reduzieren das Risiko bei Kontrollen.

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