17. Februar 2023 / Energie in Dortmund

DEW21 arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremse

Wann kommt die Preisbremse?

Die Energiekrise und die damit verbundenen enormen Preissteigerungen stellen gleichermaßen für Privathaushalte wie Unternehmen eine hohe Belastung dar. Umso wichtiger ist es, dass die Ende 2022 verabschiedeten Preisbremsengesetzen für eine finanzielle Entlastung auf Seiten der Strom-, Gas- und Wärmekund*innen sorgen werden. Alle anspruchsberechtigten Kund*innen erhalten ihre Entlastung, Verzögerungen können aber nicht ausgeschlossen werden.

Mit Hochdruck arbeitet die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen zum 1. März 2023. Sicher ist, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen die finanzielle Entlastung erhalten werden. Dafür müssen auf Seiten der Energieversorger*innen – so auch bei DEW21 – eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden, was Unternehmen und IT-Dienstleister*innen, die diese Anpassungen in den Abrechnungsprogrammen in kürzester Zeit entwickeln und umsetzen müssen, an die Kapazitätsgrenze bringt.

In der Umsetzung wird deutlich, worauf die gesamte Energiebranche bereits seit Beschlussfassung hingewiesen hat: Zwei Monate sind für eine sorgfältige Umsetzung der komplexen Anforderungen zu knapp bemessen. Trotz dieses Umstands und obwohl die Abwicklung solch einer Entlastung zum klassischen Kernbereich des Staates gehört, hat die Energiewirtschaft diese Aufgabe übernommen. Denn es ist auch in ihrem Interesse, dass die finanziellen Entlastungen für ihre Kund*innen so schnell wie möglich kommen.

Geduld ist gefragt
Bei DEW21 arbeiten derzeit alle Beteiligten mit vereinten Kräften an der fristgerechten Umsetzung zum 1. März 2023. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen, komplexen Anpassungen besteht dennoch das Risiko, dass die Preisbremsen nicht für alle anspruchsberechtigten Kund*innen stichtagsgerecht umgesetzt werden können. Damit den betroffenen Kund*innen dadurch kein Nachteil entsteht, arbeitet DEW21 an alternativen Entlastungsmöglichkeiten, um auch wirklich alle ihre anspruchsberechtigten Kund*innen ab März finanziell zu entlasten.

Die Preisbremsengesetze sehen zudem vor, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen vor dem 1. März 2023 über ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Auch hier kann es vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Herausforderungen dazu kommen, dass die Informationen vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten. Die Kund*innen von DEW21 können sich darauf verlassen, dass sie die ihnen zustehende Entlastung erhalten werden. DEW21 bittet daher um Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

Quelle: Stadt Dortmund

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