29. September 2022 / Eventblog

Stadtspitze beschäftigt sich mit verkaufsoffenen Sonntagen 2023

Diese wird es in der City und weiteren Stadtteilen geben!

Die Verwaltungsspitze hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag, 27. September, mit einer Vorlage der Verwaltung zu den möglichen verkaufsoffenen Sonntagen 2023 befasst und Termine vorgestellt.

Nach Rücksprache mit den Gewerkschaften, Kirchen, Stadtbezirken, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V. und dem City-Ring wurde folgende Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage vorgestellt:

26. März 2023 Hörde - Hörder Frühling
23. April 2023 Innenstadt-West - E-Bike Festival
7. Mai 2023 Aplerbeck Künstlermarkt
6. August 2023 Hombruch - Hombruch Karibisch
27. August 2023 Lütgendortmund - Bartholomäus-Kirmes
3. September 2023 Aplerbeck - Apfelmarkt
3. September 2023 Hombruch - Viva Hombruch (Straßenfest)
3. September 2023 Mengede - Michaelisfest
24. September 2023 Innenstadt-Ost - Kaiserstraßenfest
1. Oktober 2023 Hörde - Hörder Erntemarkt
12. November 2023 Inenstadt-West - Hansemarkt
12. November 2023 Mengede - Martinsmarkt
12. November 2023 Lütgendortmund - Martinsmarkt
03. Dezember 2023 Innenstadt-West - Weihnachtsmarkt und Advent

Nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertagsöffnungen im Kalenderjahr erlaubt
Nach Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW im Jahr 2018 darf an jährlich bis zu acht, nicht unmittelbar aufeinander folgenden Sonn- und Feiertagen eine Ladenöffnung gestattet werden. Die Freigabe kann für das gesamte Stadtgebiet oder für bestimmte Ortsteile erfolgen. Dabei dürfen innerhalb einer Gemeinde nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertagsöffnungen im Kalenderjahr erlaubt werden.

Bevor die Termine letztlich per Verordnung freigegeben werden können, prüft die Verwaltung für jeden Einzelfall, ob gemessen an öffentlicher Wirkung der Ladenöffnung eine (erkennbare) Ausnahme vom Sonntagsschutz gerechtfertigt ist.

Die Freigabe einer Sonntagsöffnung ist dabei nur zulässig, wenn es hierfür einen zu rechtfertigenden Sachgrund gibt und die Ausnahme für die Öffentlichkeit weiterhin klar erkennbar bleibt. Je weitreichender die Freigabe der Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen ist, umso gewichtiger müssen die Gründe sein, die die Ausnahme rechtfertigen. Nicht jedes noch so geringe öffentliche Interesse ist deshalb ausreichend.

Festzuhalten ist, dass Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe durch Verfassung und Gesetz einen hohen Schutz genießen, der nur im Ausnahmefall unter engen Voraussetzungen durchbrochen werden darf.

Quelle: Stadt Dortmund

Meistgelesene Artikel

Apothekennotdienst vom 29.03.-02.04.2024
Apothekennotdienst

Hier wird euch auch am Oster Wochenende geholfen!

weiterlesen...
Apothekennotdienst 06.04 + 07.04.2024
Apothekennotdienst

Hier für euch der Apothekennotdienst

weiterlesen...
Größtes E-Bike-Festival Europas findet im April statt
Freizeit

Top News am Morgen vertreiben Kummer und Sorgen

weiterlesen...

Neueste Artikel

Großeinsatz an Wuppertaler Gymnasium nach Notruf
Aktuelles aus Deutschland und der Welt

Vor acht Wochen kam es in Wuppertal an einem Gymnasium zu einer Amoktat mit acht Verletzten. Jetzt gab es wieder einen Alarm an einer Schule. Die Abi-Prüfungen werden unterbrochen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Wochenende! Was könnte man unternehmen?
Eventblog

Wir haben da ein paar Tipps für euch!

weiterlesen...