14. September 2022 / Familienblog

Anmeldeverfahren fürs nächste Schuljahr startet

Alle Infos zum nächsten Schuljahr gibt es in diesem Beitrag!

Obwohl das neue Schuljahr gerade erst angefangen hat, startet schon bald das Anmeldeverfahren für die Einschulung im kommenden Jahr. Für das Schuljahr 2023/24 gilt: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren wurden, werden schulpflichtig.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder zum Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werden, erhalten Ende September ein Informationsschreiben des Fachbereichs Schule. Dazu gehört auch ein Anmeldebogen, mit dem sie sich in der von ihnen gewünschten Grundschule anmelden können. Die Anmeldung soll bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen und ist nur an einer Grundschule möglich. Die Schulverwaltung erwartet gut 6.000 Schulanfänger*innen. Bedingt durch Zuzüge, insbesondere aus der Ukraine, kann die Zahl auch höher ausfallen.

Auch vorzeitige Einschulung ist möglich
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden – wenn sie schulfähig sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen dazu können mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule geklärt werden. Der Anmeldebogen ist auch über die Grundschulen erhältlich oder kann auf dortmund.de/schule im Bereich "Service" heruntergeladen werden.

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Anspruch besteht jedoch nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Besonderheiten gelten bei Bekenntnisschulen. Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend: Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

Quelle: Stadt Dortmund

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