🏥 Neue Regelung für Hilfsmittelversorgung: Mehr Klarheit & weniger Bürokratie
Zum 19. Februar 2025 ist die Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten. Die Novelle vereinfacht die Betreiberpflichten, reduziert bürokratische Hürden und verbessert die Versorgungssicherheit für Versicherte.
📌 Was bringt die neue Regelung?
- ✅ Präzisierte Definition der Betreiberpflichten für Leistungserbringer
- ✅ Reduzierter bürokratischer Aufwand bei der Instandhaltung von Medizinprodukten
- ✅ Mehr Eigenverantwortung für Versicherte in der Nutzung ihrer Hilfsmittel
- ✅ Flexibilisierung der Regelungen für eine effizientere Versorgung
🔎 Wer hat daran mitgewirkt?
Die Novelle wurde durch eine gemeinsame Initiative des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), des GKV-Spitzenverbandes, des AOK Bundesverbandes, der AOK Bayern und der AOK PLUS in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entwickelt.
📂 Arbeitshilfen für Leistungserbringer
Um die Umsetzung weiter zu erleichtern, werden im nächsten Schritt praxisnahe Arbeitshilfen für das Formularwesen entwickelt. Diese sollen die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherten vereinfachen.
📄 Gesetzestext & Verordnungen
Die Neufassung der MPBetreibV sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sind im BGBl. 2025 I Nr. 38 & Nr. 39 vom 19.02.2025 veröffentlicht.

