75 Jahre Menschenrechtskonvention: Jubiläum mit Fragezeichen und anhaltendem Widerstand
Am Dienstagabend, den 4. November 2025, fand in Straßburg, Frankreich, ein besonderer Festakt statt, um den 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu feiern. Dieses Abkommen, das am 4. November 1950 unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs unterzeichnet und 1953 in Kraft trat, sichert grundlegende Rechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter oder die Meinungsfreiheit. Über die Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dessen Image jedoch im Laufe der Jahre Kratzer bekommen hat und dessen Autorität zunehmend unter Druck steht.
Widerstand der Staaten und Kritik an der Rechtsprechung
- Mehrere europäische Länder greifen den EGMR für seine Rechtsprechung an, insbesondere da sie manche Urteile nicht umsetzen.
- Im Mai waren neun europäische Staats- und Regierungschefs – darunter von Dänemark, Italien, Österreich und Polen – gemeinsam auf Konfrontationskurs gegangen.
- In einem offenen Brief kritisierten sie die Auslegung der EMRK durch den Gerichtshof in Migrationsfragen, da die Straßburger Rechtsprechung den Handlungsspielraum der Staaten zu stark einschränke.
- Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf, äußerte sich besorgt: „Das ist alarmierend im Rechtsstaat“. Sie fordert, Kritik nicht durch öffentlichen Druck, sondern durch Beteiligung an Gerichtsverfahren zu äußern.
Das Problem des "stillen Ignorierens von Urteilen"
Neben den verbalen Attacken von Politikern untergräbt laut der Expertin Dana Schmalz vom Max-Planck-Institut für Völkerrecht vor allem das „stille Ignorieren von Urteilen“ die Konvention. Schmalz merkt an, dass der Gerichtshof zwar regelmäßig Verletzungen der EMRK in den Flüchtlingslagern, beispielsweise in Griechenland, feststelle, sich aber „überhaupt nichts“ ändere. Sie befürchtet, dass „Mit jedem Urteil, was die EU-Staaten ignorieren, kratzt man ein bisschen an der Autorität des Gerichtshofs.“ Schmalz wünscht sich eine differenziertere Debatte über die Entscheidungen des EGMR, da extreme Darstellungen, der Gerichtshof sei entweder aktivistisch oder entmachtet, keine Faktengrundlage hätten.
Die EMRK verpflichtet mittlerweile 46 Staaten des Europarats, eine von der EU unabhängige Organisation, deren Bürger in der Folge ihre Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen verklagen können. Laut Stefan von Raumer, Menschenrechtsanwalt und Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), kümmert es die Staaten, wenn die EMRK verletzt wird: „Das kümmert die Staaten schon, weil das Investoren abschrecken kann, in so einem Staat zu investieren, in dem die eigenen Rechte - denn auch der Eigentumsschutz ist ein Menschenrecht - nicht so gut geschützt werden.“ Für Bürger in Mitgliedstaaten wie der Türkei oder Aserbaidschan könne die Beschwerde in Straßburg zudem die einzige verbleibende Hilfe sein, wenn die Staaten nicht stark rechtsstaatlich orientiert seien.
Russland und die Bindung des Europarats
Auch das ausgeschlossene Russland, das nach Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 den Europarat verlassen musste, bleibt dem EGMR gegenüber für bis dahin begangene Verstöße rechenschaftspflichtig. Mitte Oktober 2025 verurteilte der EGMR den russischen Staat zur Zahlung von mehr als 253 Millionen Euro an Georgien. Dies geschah aufgrund von Verletzungen der Rechte der Bewohner abtrünniger Regionen nach dem Krieg zwischen den beiden Ländern im Jahr 2008. Allerdings betrachtet die Regierung in Moskau die Entscheidungen des Gerichtshofs nicht mehr als bindend, weshalb die Zahlung unwahrscheinlich ist.
Der Festakt in Straßburg, bei dem der Präsident des Gerichtshofs, Mattias Guyomar, und die Präsidentin von Malta, Myriam Spiteri Debono, als Redner vorgesehen waren, dient trotz aller Kritik als klares Bekenntnis zur Institution. DIMR-Direktorin Rudolf fordert: „Wir sollten stolz darauf sein, dass wir in Europa einen Gerichtshof haben, der verbindlich und letztinstanzlich entscheidet bei Menschenrechtsverletzungen durch Staaten“.

