20. Oktober 2025 / Kultur in der Stadt

Dortmund stellt Online-Honorarrechner für Künstler*innen-Mindesthonorare bereit

Das Kulturbüro Dortmund hat einen Online-Rechner zur Ermittlung des Mindesthonorars nach der NRW-Richtlinie freigeschaltet. 💡

Kulturbüro Dortmund veröffentlicht Honorarrechner zur fairen Künstler*innen-Bezahlung

Das Kulturbüro Dortmund hat nach Veröffentlichung der Honoraruntergrenze durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) im Sommer 2024 einen Online-Honorarrechner für Künstler*innen, Kreative und Kulturvermittler*innen fertiggestellt und freigeschaltet. Das Werkzeug soll eine schnelle und einfache Berechnung des Mindesthonorars für Kulturprojekte ermöglichen und trägt damit zur fairen Bezahlung bei.

Funktion des Online-Rechners

Der Honorarrechner dient als Hilfestellung der Stadt Dortmund zur Berechnung der Mindesthonorare, die ab dem 1. Januar 2026 bei Kulturförderung durch das Land NRW verpflichtend gelten. Das Tool basiert auf der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich (Stand: 11. Dezember 2024) und der Honorarmatrix des Landes NRW (Stand: September 2024).

Die Berechnung erfolgt über verschiedene Auswahlmöglichkeiten:

  • Sparte (z.B. Musik, Darstellende Kunst)
  • Tätigkeit und Aufgabe im Projekt
  • Anzahl der beteiligten Künstler*innen
  • Veranstaltungsgröße

Nutzer erhalten nach Betätigung des „Berechnen“-Buttons das persönliche Mindesthonorar sowie die Gesamtkosten aller Künstler*innen-Honorare im Projekt. Es besteht die Möglichkeit, ein PDF der Berechnung zur Beilage in Förderanträgen zu speichern.

Ziele und Hinweise zur Anwendung

Das Kulturbüro betont, dass Honoraruntergrenzen ein wichtiger Baustein für die Ermöglichung fairer Bezahlung sind. Die Basishonorare sind als Untergrenzen zu verstehen, die dazu dienen, Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu bestreiten sowie für die Absicherung vorzusorgen. Höhere Honorare sind explizit möglich, da die berechneten Summen lediglich Mindesthonorare darstellen.

Bei der Entwicklung unterstützten das Dortmunder Systemhaus, der Deutsche Städtetag NRW, die Bezirksregierungen sowie zahlreiche Mitarbeiter*innen aus Kommunen und Dachverbänden wie dem Landesbüro für Freie Darstellende Künste und dem Landesmusikrat.

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Dortmund übernimmt keine Gewähr für die Angaben und Ergebnisse des Honorarrechners und bietet keine Beratung hierzu an.

Quelle: Mitteilung des Kulturbüros Dortmund vom 20.10.2025
Bildquelle: generiert mit KI

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