Stadt Dortmund geht gegen Lachgas-Konsum vor Neue Verordnung soll Jugendliche vor Gesundheitsrisiken schützen
Der Missbrauch von Lachgas nimmt unter Jugendlichen zu. Die Stadt Dortmund reagiert und plant ein Verkaufs- und Weitergabeverbot an Minderjährige. Laut der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung sollen Händler*innen künftig kein Lachgas mehr an Jugendliche abgeben dürfen. Verstöße könnten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt entscheidet über die Vorlage am 13. Februar.
Warum ist das Verbot notwendig?
- Gesundheitsgefahr: Schwindel, Nervenschäden und Bewusstlosigkeit
- Zunahme des Konsums: Immer häufiger auch im öffentlichen Raum
- Vorbildfunktion: Dortmund wäre Vorreiter in NRW
Ein klares Signal aus Dortmund

Oberbürgermeister Thomas Westphal betont die Dringlichkeit der Maßnahme: „Mit dem Verkaufsverbot setzen wir frühzeitig klare Grenzen, um junge Menschen vor den Risiken zu schützen.“ Auch Ordnungsdezernent Norbert Dahmen sieht die Gefahr: „Der Konsum von Lachgas als Partydroge nimmt zu – wir müssen handeln.“
Während Dortmund auf lokaler Ebene vorangeht, wird in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits über ein landesweites Verbot beraten. Westphal fordert jedoch eine bundeseinheitliche Lösung: „Nur so verhindern wir, dass Jugendliche problemlos an Lachgas gelangen.“
Die Risiken von Lachgas
- Taubheitsgefühle und Koordinationsprobleme
- Schwindel und Bewusstlosigkeit
- Langfristige Nervenschäden möglich
- Besonders gefährlich für Minderjährige
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat in Dortmund bereits mehrfach Jugendliche beim Konsum von Lachgas beobachtet – auch auf Schulhöfen und Spielplätzen. Die Stadt will mit dem Verbot nun konsequent gegensteuern.

