Briefwahl zur Kommunalwahl: Das gilt jetzt
In knapp einer Woche finden die Kommunalwahlen statt. Rund 445.000 Dortmunder Wahlberechtigte sind am 14. September aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Briefwahl.
Fristgerechter Rückversand der Unterlagen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig zurückgesendet werden, sodass sie spätestens am Wahltag, den 14. September, bis 16 Uhr bei der Stadt Dortmund eingehen. Die Briefwahlunterlagen können innerhalb Deutschlands portofrei zurückgesendet oder in die Hausbriefkästen am Stadthaus, Südwall 2-4, und am Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, eingeworfen werden. Diese werden auch am Wahlwochenende regelmäßig und zuletzt am Wahlsonntag um 16 Uhr geleert.
Wahlschein ist verpflichtend
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur noch mit dem Wahlschein wählen – entweder per Post oder im Wahllokal des auf dem Wahlschein eingetragenen Kommunalwahlbezirks. Dieser ist oben rechts auf dem Wahlschein vermerkt. Barrierefreie Wahllokale und Bezirksinformationen gibt es auf dortmund.de/wahlen.
Persönliche Abholung im Wahlbüro
- Montag, Dienstag, Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 15 Uhr
Für die Beantragung ist ein Ausweisdokument notwendig. Bei Abholung für Dritte ist eine Vollmacht erforderlich (z. B. auf der Wahlbenachrichtigung).
Bei verspätetem Erhalt der Unterlagen
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht oder zu spät erhalten hat, kann sich unter Tel. 0231 50-10931 melden. Bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, sind Ersatzunterlagen möglich – bei eidesstattlicher Versicherung im Kommunalen Wahlbüro.
Fristen für Antragstellung
Bis Mittwoch, 10. September, kann der Online-Antrag genutzt werden. Danach wird empfohlen, die Unterlagen persönlich zu beantragen. Spätestens möglich ist das am Freitag, 12. September, bis 15 Uhr im Kommunalen Wahlbüro. Nach dem 12. September sind Anträge nur bei Erkrankung mit Attest möglich.

