26. Juli 2020 / Polizeimeldung

Unfall in der Fußgängerzone: E-Scooter vs. Fußgängerin

E-Scooter sind in der Fußgängerzone nicht erlaubt

Der Fahrer eines E-Scooters ist am Freitagabend (24. Juli) in der Kampstraße mit einer Fußgängerin zusammengestoßen. Die Frau stürzte zu Boden und wurde leicht verletzt.

Demnach fuhr der 35-jährige Hagener gegen 20.30 Uhr auf dem Gehweg der Kampstraße in Richtung Osten. Zur gleichen Zeit lief eine 26-jährige Dortmunderin vom Lühringhof in Richtung Kampstraße. An der Straßenecke kam es schließlich zum Zusammenstoß. Die Dortmunderin stürzte zu Boden und verletzte sich leicht. Sie wurde vor Ort ambulant behandelt.

Während der Unfallaufnahme gab der Fahrer zudem an, dass ihm nicht bewusst war, dass die Nutzung eines E-Scooters in der Fußgängerzone nicht erlaubt sei.

  • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind E-Scooter
    verboten
  • E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb und weil sie auf Grund ihrer Geschwindigkeit zu Fuß Gehende gefährden können, darf man mit ihnen nicht auf Gehwegen fahren. Wer das dennoch macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen
  • Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren
  • Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der Probezeit die 0,0 Promille Grenze. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis
  • E-Scooter, die im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen dafür zugelassen sein und benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis 

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