Regelungen an stillen Feiertagen im November in Dortmund
Das Dortmunder Ordnungsamt macht auf die Beschränkungen aufmerksam, die an den drei stillen Feiertagen im November gelten. Diese Verbote kommen zusätzlich zum allgemeinen Sonntags- und Feiertagsschutz zur Anwendung.
Betroffene stille Feiertage und Termine
- Allerheiligen: Sonntag, 2. November 2025
- Volkstrauertag: Sonntag, 16. November 2025
- Totensonntag: Sonntag, 23. November 2025
Übersicht der Verbote an Allerheiligen und Totensonntag (5 bis 18 Uhr)
An diesen Tagen sind in der Zeit von 5 bis 18 Uhr folgende Aktivitäten untersagt:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
- Sportliche und ähnliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen
- Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen mit tänzerischen oder artistischen Darbietungen
- Der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
- Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
- Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz
Abweichende Regelung am Volkstrauertag
Die oben genannten Verbote gelten am Volkstrauertag, dem 16. November, nur in einem kürzeren Zeitraum, nämlich von 5 bis 13 Uhr.
Kontakt bei Zweifelsfällen
Betreiber*innen, die sich bei den Regelungen unsicher sind, können sich für Rückfragen direkt an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz des Ordnungsamtes wenden. Die Telefonnummer lautet: 0231 50-25569.

